Besteuerung Dienstwagen ohne Privatnutzung?
Ich verstehe die steuerliche Regelung mit der Dienstwagennutzung nicht. Ich bekomme einen Dienstwagen, damit ich von zu Hause zur Arbeit fahren kann. NUR dafür, jede weitere Nutzung ist untersagt. Als Arbeitszeit wird der Weg nicht vergütet.
Muss das nun als geldwerter Vorteil versteuert werden oder nicht? Wenn ja, wo gibt man das an? In der Steuererklärung bei Werbungskosten?
4 Antworten
Das kommt auf die Regelung mit dem Arbeitgeber an.
Geldwerter Vorteil wird mit der Lohnabrechnung abgezogen (so kenne ich das), ebenso wie die pauschale Besteuerung der Kilometer. In deinem Fall empfehle ich dir die Fahrtenbuch Regelung. Ohne private Nutzung wirkt sich das steuerlich für dich aus
nur, wenn dafür bezahlt wird (1-%-Regelung). Wenn man die Kosten für das Fahrzeug nicht trägt, hat man keinen Aufwand und kann auch keine Werbunskosten geltend machen.
Wenn du den Wagen privat nicht nutzen darfst, musst du auch keinen geldwerten Vorteil versteuern, kannst aber auch keine km-Pauschale geltend machen.
D.h. der Weg von zu Hause zur Baustelle ist keine Privatnutzung?
Ich hole ihn nicht bei der Firma ab, es gibt kein Bürogebäude oder so. Es gibt nur einen steuerlichen Sitz, aber die Baustellen sind im Umkreis von 100 km in der Region. Wechselnder Einsatzort.
Dann kannst du Mehraufwand Verpflegung geltend machen. Der Wagen ist für dich neutral
OK super, danke!
D.h. ich gebe auch bei den Werbungskosten die Entfernungskilometer nicht an?
Verpflegungsmehraufwand kriege ich zum Lohn dazu. Steht auf der Abrechnung.
Wenn Sie den Dienstwagen laut Arbeitsvertrag nicht privat nutzen dürfen, dann müssen Sie auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber muss nicht kontrollieren, ob sich ein Arbeitnehmer an das Verbot hält.
https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/
Wenn Du den Dienstwagen nicht privat nutzen kann, hat es keine Vorteile für Dich.
Auf so einen Deal würde ich mich nie einlassen.
Auto abgeben und mit einem Privatwagen fahren.
Kein Privatwagen vorhanden.
Ich verstehe es nicht. Muss ich es nun versteuern oder nicht?
Da Einsatzwechseltätigkeit und verbotene Privatnutzung fällt keine Dienstwagenbesteuerung an.
Es wird nichts abgezogen im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung. Also muss ich auch nichts dafür zahlen?
Kann ich die Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen oder nicht?