Hallo zusammen,
folgende Frage:
Hat ein Zeitarbeiter Anspruch auf ALG I, wenn dieser in einer Zeitarbeitsfirma 18 Monate ununterbrochen in einem Unternehmen gearbeitet hat? Bekanntlich greifen nach dieser Zeit 3 Monate Arbeitssperre in diesem Unternehmen. Wenn ein Zeitarbeiter von sich aus kündigt, erhält man leider kein ALG 1. Könnte man in der Ruhezeit ALG 1 beziehen, wenn man nach 3 Monaten wieder die Arbeit in der gleichen Zeitarbeitsfirma und im gleichen Unternhemen zuvor aufnimmt?