UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?
UMFRAGE!
Guten Morgen.
Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.
Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.
Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.
Soviel zum Hintergrund meiner Frage.
Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.
UMFRAGE!
Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?
Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.
Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.
25 Stimmen
18 Antworten
Grundsätzlich darfst du schon eins haben. Mit Auto findet man eben oftmals einfacher einen Job. Wenn du allerdings schon von Hartz lebst könnte es durchaus sein dass du offen legen musst wo das Geld dafür her ist. Frage doch einfach mal deinen Sachbearbeiter. Evtl bekommst du auch einen Zuschuss wenn du schon eine Stelle in Aussicht hast.
Ja, ist zulässig bzw. evtl. ja sogar für die Jobsuche notwendig (gerade bei Angeboten welche die Bereitschaft zur Schichtarbeit voraussetzen).
Allerdings: Damit das Fahrzeug nicht als Vermögen angerechnet wird -> darf es nicht zu teuer sein.
Der Zeitwert für ein "angemessenes Kraftfahrzeug" darf 7'500 Euro nicht übersteigen. So jedenfalls der Stand 2017.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/
Wie sich die gestiegenen Kosten für Gebrauchtwagen auswirken werden? Eventuell klagt irgendwer irgendwann und diese Grenze wird nach oben verschoben.
Steuer und Versicherung musst du jedoch vom Regelbedarf bezahlen, das Jobcenter zahlt dir nicht den Unterhalt vom Fahrzeug (es besteht kein Rechtsanspruch darauf).
ein auto darfst du haben bis 7500 euro. wennd u genügend vermögen hast, kannst du dir gerne eines anschaffen. ob du von 424 euro genügend geld hast um es zu unterhalten, wage ich zu bezweifeln.
Alles was Du darüber wissen sollte.
Natürlich darf man das und das Auto darf sogar bis 7.500 EUR kosten. Du musst es nur zu unterhalten wissen und Versicherung und Steuern zahlen!
Guten Morgen.
Vielen Dank für Deine Teilnahme und Beschreibung der Rechte und Pflichten