Lebendbeweis für einen Bettlägerigen mit Pflegestufe?
Hallo zusammen ... für meine Mutter ergibt sich folgendes Problem. Mein Vater (der Ex-Mann meiner Mutter) hat Pflegegrad 4 und ist eingebürgerter Italiener. Meine Mutter Pflegt meinen Vater in seiner eigenen Wohnung in Kombination mit einem Pflegedienst. Meinem Vater steht aus Italien eine kleine Rente zu, welche einmal jährlich ausgezahlt wird. Hierfür wird ein so genannter Lebendbeweis verlangt. Meine Mutter hat eine notarielle Generalvollmacht nebst Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Da mein Vater das Haus nicht mehr verlassen kann wird der Lebendbeweis, der jährlich zu erbringen ist, von den Ämtern verweigert, obwohl meine Mutter eine aktuelle ärztliche Bescheinigung vorlegen kann, dass mein Vater lebt. Was kann man da machen? Wir wohnen in NRW, falls das wichtig ist.
Grüße, Andreas
7 Antworten
Das kann auch ein Notar machen. Der kommt auch zu euch.
Foto mit aktueller Tageszeitung in der Hand?
So hat das zumindest die RAF gemacht.
ja, aber nur von einem Foto kann nicht erkannt werden, ob dieser auch echt ist.
Ausweise können leicht gefälscht werden und auf einem Foto kann man das nicht erkennen.
Ich dachte, das wäre offensichtlich, aber dann schreibe ich es nochmal ausführlich dazu:
Beglaubigte Kopie des Ausweises dazu.
Wer beglaubigt denn Kopien von Ausweisen? Das wird nur in dem jeweiligen Land gemacht. In diesem Fall Italien.
Und ob es dann anerkannt wird ist auch noch fraglich. Es handelt sich dann ja um ein Foto vom Bettlägerigen.
Also doch ein Notar aus Deutschland.
Ein Notar in Deutschland könnte die Ausweiskopie beglaubigen (so wie jeder andere Amtssiegelträger auch) oder gleich den Rentenberechtigten besuchen und direkt seine Existenz bezeugen. Zusammen mit der amtlichen Übersetzung dieser Feststellung dürfte das ganze ziemlich teuer werden.
Deswegen würde ich erst mal den kleinen Aufwand versuchen und schauen, ob die italienische zuständige Stelle damit zufrieden ist. Mehr als schiefgehen kann es nicht.
Ich würde die Beglaubigung von einem Amt durchführen lassen, dessen Dienstsiegelinhalt sich leicht ins Italienische übersetzen lässt und dessen Funktion und Autorität in dieser Sache auch einem italienischen Beamten zugänglich sein dürfte (also lieber das Einwohneramt oder die Rentenkasse, anstelle einer Schule oder einem Pfarrer), auch wenn es ein paar Euro mehr kostet.
Das Problem liegt bei dem hiesigen Einwohnermeldeamt, welches die Ausstellung einer Lebensbescheinigung verweigert. Korrekt?
Die Lebensbescheinigung wird als amtliches Dokument vom Einwohnermeldeamt ausgestellt. Zwingend erforderlich ist das der Antrag persönlich gestellt wird oder falls das nicht möglich ist durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht.
Die liegt nach Deiner Schilderung vor, daher müsste das Einwohnermeldeamt dann auch die Gründe anführen, warum die Vollmachten von dort nicht anerkannt werden.
Bei Pflegegrad 4 stellt sich mir die Frage, ob hier für Deine Mutter nicht eine Betreuungsvollmacht sinnvoller ist. Die wird auf Antrag vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Für das Verfahren werden allerdings Gebühren fällig, es sein denn das Vermögen der betreuten Person bewegt sich im Bereich des Schonvermögens (unter 5000 Euro).
Genau das ist das Problem ... super ... lieben Dank für denk Tipp :-)
Ich kenne es aus eigener leidvoller Erfahrung als Betreuer von zwei Pflegefällen. Das Verfahren selbst wird einige Zeit in Anspruch nehmen und Du wirst Deine Mutter sicher noch das ein oder andere Mal unterstützen müssen.
Daher Dir und insbesondere Deiner Mutter viel Kraft
Das kann grundsätzlich ja auch das Einwohnermeldeamt sprich Standesamt deiner Kommune machen. Wenn du da mal nachfragst, ob da jemand kommen könnte oder du da mal einen abholen kannst.
Theoretisch sollte das auch per Postident-Verfahren funktionieren und folglich auch durch den Postboten, der sowieso zu euch kommt. Ich denke da an § 119 SGB VI
Kennt sich hier jemand mit dem italienischen Rentenrecht aus? Glaube ich eher nicht.
Vielleicht gibt es hier aber Menschen die eine ähnliche Problematik haben.
und woher weiß das Amt dann, dass es wirklich der Rentenempfänger ist?