Führungszeugnis mit Vorstrafen?
Ich habe in meinem Führungszeugnis stehen "Erschleichen von Leistungen" (Schwarzfahren). Kann dies mir zum Verhängnis werden wen ich beim Sicherheitsdienst anfangen will.?
6 Antworten
Bei der Arbeit bei einem Sicherheitsdienst musst du als Sicherheitspersonal in das sogenannte Bewachungsregister eingetragen werden.
Diese Eintragung erfolgt über das Gewerbeamt. Das Gewerbeamt führt eine Zuverlässigkeitsprüfung über dich durch. Dabei wird von dir ein Führungszeugnis abgefordert.
Jegliche Eintragung lässt dich durch diese Prüfung durchfallen!!
Solltest du also aktuell eine Eintragung haben, brauchst du dort gar nicht erst anfangen.
Klar!
Die brauchen in der Regel sauberes" Personal.
Die kleineren Firmen sind da vielleicht nicht so pingelig!
Ich würde annehmen, dass man die genauen Hintergründe hinterfragen wird. Wenn es nur ein versehentliches Vergessen einer Fahrkarte war, muss es nicht unbedingt Auswirkungen haben.
Bei Vorsatz oder im Wiederholungsfall kann man aber durchaus am Rechtsverständnis zweifeln, das man bei einem Sicherheitsdienst erwarten wird.
Ganz bestimmt, denn solche Mitarbeiter brauchen eine "weiße Weste", also einen tadellosen Ruf!
Ja kann es.