Haftung durch Schaden im Aufzug durch Entrümelungsfirma?
guten Tag,
ich hatte eine Entrümeplungsfirma beauftragt die Wohnung meiner Mutter zu entrümpeln. Diese Firma hat eine andere dafür beauftragt welche mir nicht bekannt war. Nun haben die Männer dieser Firma den Aufzug zerkratzt. Die Eigentümer des Wohnhauses haben sich an mich gewendet, dass sich dafür sorgen soll dass der Schaden behoben wird. Ich habe dies der Firma welche entrümpelt hat mitgeteilt und
bisher Geld einbehalten. Die Firma hat dafür keine Versicherung. Wer ist letztendlich
für den Schaden haftbar zu machen und wer muss den Schaden bezahlen? Die Wohnung ist mein Eigentum.
Die Firma mit welcher ich den Vertrag abgeschlossen habe hält sich aus der Sache raus und will für den Schaden nicht aufkommen. Der Verursacher des Schadens möchte den Nachweis erbracht haben dass die Schäden auch wirklich von ihm sind. Ich muss mich nun auf die Aussagen der Hausbewohner verlassen, Bilder
vom Aufzug bevor die Entrümelung begann habe ich nicht.
Lasse ich den Aufzug nicht reparieren will man gegen mich klagen.
Der Aufzug wird von 27 Parteien im Haus benutzt und ist 5 Jahre alt und alles aus Edelstahl. Kosten der Aufzugsfirma ca. 7.000 €.
Vielen Dank für Eure Antwort.
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bist alleine Du verantwortlich.
Die Firma mit welcher ich den Vertrag abgeschlossen habe hält sich aus der Sache raus und will für den Schaden nicht aufkommen.
Da irrt sich besagte Firma aber .......
Dir gegenüber ist Dein Auftragnehmer verantwortlich, wie wiederum dieser sein Geld von der ausführenden Firma ( Subunternehmer ) erhält kann Dir schnuppe sein.
Denn Du hast mit diesem Subunternehmer nichts zu tun.
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Wobei allerdings noch zu bedenken ist, die Eigentümergemeinschaft, muss Dir den Schaden auch nachweisen ..... kann nicht nur behaupten, dass dieser Schaden von Dir bzw. Deinem Auftragnehmer verursacht wurde.
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Da brauchst du definitiv einen Anwalt. Lenzen kommt wieder live im Fernsehen.
Ich hätte die zweite Firma nicht angenommen. Denke eigentlich das sollte dir im Vorfeld Mitgeteilt worden?
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Im Außenverhältnis (gegenüber dem Hauseigentümer) haften alle Beteiligten (Du als Auftraggeber von Firma A, Firma A als Auftraggeber von Firma B und Firma B als eigentlicher Verursacher) als Gesamtschuldner. Der Eigentümer kann sich aussuchen von wem er den Schaden reguliert haben will und hat sich scheinbar für dich entschieden.
Im Innenverhältnis haftet dann Firma B als Verursacher und müsste dir das Geld zurückzahlen.
Grundsätzlich ist immer der Geschädigte in der Beweispflicht.
Du hast doch sicherlich ne Privathaftpflichtversicherung, oder nicht?
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Die Hausbewohner müssen belegen, dass die Entrümpler den Schaden verursacht haben. Diesen beleg reichst du dann an deinen Vertragspartner weiter und lässt dir von ihm die Kosten erstatten.
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auf jeden fall die firma. den nachweis kannst du den anderen gleich weiter reichen. du warst es nicht - fertig. vor gericht musst du nicht deine unschuld beweisen, sondern die anderen deine schuld. wenn du dir nichts vorwerfen kannst - gibts da keine probleme. fertig.
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ja genau, deswegen hab ich ja auch geschrieben "den nachweis kannst du den anderen gleich weiter reichen" ;-)
Und genauso muß die Schuld der Entsorgungsfirma bewiesen werden... Deshalb hat sie ja um den Nachweis gebeten. Denn ohne Nachweis, daß die Firma die Schäden verursacht hat, wird man von ihr wohl nichts bekommen.