Schriftliche Äußerung Trunkenheitsfahrt?

2 Antworten

... auf das Hallöchen und die lieben Grüße würde ich verzichten, nicht dass der Staatsanwalt noch vorbeischaut oder die im Kittel schickt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist doch alles unnötiges Blabla. Mit 1,2‰ bist du einer unter tausenden, das wird nach Schema F abgeurteilt. 9-12 Monate Führerscheinsperre, 30-45 Tagessätze Geldstrafe.

Unterwürfiges Gejammer führt zu keiner Reduktion der Strafe, Schweigen zu keiner Erhöhung. Das kannst du dir schenken.

Klingt hart, ist aber so.