Wie wäre Rechtslage wenn man von Bustür eingeklemmt wird?
Heute morgen stand ich an der Bushaltestelle und habe auf den Bus gewartet. Er kam an die Haltestelle gefahren und hat erstmal die Leute aussteigen lassen. Hintertür und Vordertür waren offen. Als alle draußen waren hat er 5 Leute oder so hinten einsteigen lassen, dann wollte ich unmittelbar hinter dem Fünften einsteigen und hatte schon einen Fuß drin, hatte aber gesehen, dass er den Knopf drückt und habe meinen Fuß gerade noch rechtzeitig zurückgezogen. Er hat mir die Tür wortwörtlich vor der Nase zugemacht. Was wäre passiert, wenn ich eingeklemmt gewesen wäre, was wäre die Rechtslage?
PS: unsere Stadt hat keine modernen Busse wo die Türen wieder aufgehen, wenn man eingeklemmt ist. Das hatte ich am Beispiel gesehen wo der Bus Rappelvoll war und der Ranzen eines Jungen "aus dem Bus raus hing" und eingeklemmt wurde, der Ranzen wurde erst wieder befreit, als der Busfahrer die Tür per Knopfdruck wieder aufgemacht hat.
2 Antworten
Nun hast du dich groß und breit über die eventuellen Fehler des Busfahrer ausgelassen aber zu deinem Fehlverhalten hast du kein einziges Wort verloren.Warum auch,es reicht ja wenn man über den Busfahrer herzieht.Auch bei älteren Linienbussen kann der Busfahrer gar nicht die Türen direkt schließen.Er setzt nur mit Knopfdruck den Schließvergang in Gang.
Das bedeutet,nach dem Betätigen des Knopfes ertönt ein obtisches und akustisches Warnsignal welches dem Fahrgast signalisiert ab jetzt ist das Ein- bzw. Aussteien untersagt.Erst danach werden die Türen automatisch geschlossen.
Was also hast du nach dem ertönen des Signal bis zum Schließen der Türen gemacht?Wer wäre am evtl. Einklemmen Schuld?Man kann sich auch gerne mal über die Pflichten des Fahrgastes informieren und nicht nur über seine Rechte.
Na, so einfach ist das leider nicht. Gerade bei älteren Bussen gibt es eben nicht immer ein Warnsignal, das auf das Türschließen hinweist. Vielmehr sehe ich es andersrum als die Pflicht des Busfahrers an, wenn nicht rechtlich, dann moralisch, sich zu vergewissern, ob alle Fahrgäste eingestiegen sind, damit eben keiner eingeklemmt oder zurückgelassen wird.
Diese Technik mit dem Einklemmschutz haben auch schon die ganz alten Busse gehabt, jedoch wird da nie der ganze Türbereich abgedeckt. Habe auch schon mehrfach eingeklemmte Gegenstände oder Körperteile gesehen. Wenn sich ein Fahrgast dabei verletzt kann er entsprechend Schmerzensgeld vom Busunternehmen bzw. dessen Versicherung verlangen. Wobei diese Summen in Deutschland immer sehr gering ausfallen. Ohne Verletzung passiert überhaupt nix. Darüber hinaus wäre ggf. noch relevant, ob der Fahrer tatsächlich bewusst zu früh den Knopf gedrückt hat, aber höchstens aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten gegen ihn. Für den eingeklemmten Fahrgast zählt wie gesagt nur die Verletzung.