Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

3 Antworten

Hi Beringia345,

wie alt bzw. jung bist du denn und was bitte ist deine Hauptbeschäftigung? Schule, Ausbildung, Ausbildungssuchend, Studium, Angestellte usw. Evtl. wäre ja zusätzlich zu deinem 450-Euro-Minijob eine kurzfristige Beschäftigung möglich...

Vorab schon mal Infos, Hinweise und viele, viele Tipps in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

-> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr?

Also eine "Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb" bei deiner Stadt bzw. Gemeinde kostet zwischen 25€ bis 40€ 😅

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotomodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

Ja - da will dein "Auftraggeber" nur mal die Sozialversicherungskosten für dich einsparen😥. Dieser ist dann kein "Auftraggeber" für dich, sondern tatsächlich ein Arbeitgeber😥 für dich...

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Bei einer einmaligen Nebentätigkeit in geringem Umfang - ja:

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Gruß siola55

 - (Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen)

Beringia345 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 14:58

Hallo Siola55,

vielen Dank für Deine Unterstützung.

  • kurzfristige Beschäftigung: dachte ich auch das wäre das Beste da diese nicht mit dem 450 € Job (bei anderem Unternehmen) zusammengerechnet werden würde. Das Unternehmen bei dem ich die 3-5 Tage als Fotomodel arbeiten möchte sagt jedoch das ginge nicht als kurzfristige Beschäftigung. Warum nicht das muss ich nochmal nachfragen. Denn ich denke das wäre die beste und einfachste Lösung mich als kurzfristige Beschäftige zu beschäftigen. Berufmäßigkeit liegt nicht vor da ich einen Hauptverdienst habe der meinen Lebensunterhalt abdeckt. Der 450 € Job ist ein Nebenverdienst und die Tätigkeit als Fotomodel für 3-5 Tage im Jahr wäre noch ein zusätzlicher Verdienst.
  • Scheinselbständigkeit: das dachte ich mir bei nur 1 Arbeitgeber
  • Anmeldung Gewerbe: ja die Anmeldung beim Gewerbeamt ist völlig legitim was die Kosten angeht, doch die Beiträge für die IHK bei der ich infolge einer Gewerbeanmeldung Pflichtmitglied werden müsste... Ich weiß leider nicht was da für Kosten auf mich zukommen würden (kann ich vielleicht bei der IHK nachfragen) -> Gewerbe anmelden kommt aber aufgrund der Scheinselbständigkeit sowieso nicht in frage
siola55  13.02.2020, 15:10
@Beringia345
Das Unternehmen bei dem ich die 3-5 Tage als Fotomodel arbeiten möchte sagt jedoch das ginge nicht als kurzfristige Beschäftigung...

Rahmenvereinbarungen für kurzfristige Minijobs im Gewerbe: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/02_rahmenvereinbarungen/node.html

Vllt. liegt's ja an dieser "Rahmenvereinbarung" laut der minijob-zentrale.de bzw. eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (z.B. als Ferienjob mit max. 3 Monate oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Beringia345 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 15:47
@siola55

Hi Siola55, super, vielen Dank! Ich habe gerade selbst genau das recherchiert mit der Rahmenvereinbarung :-) Das könnte möglicherweise ein Weg sein. Vielleicht kennt das Unternehmen diese Möglichkeit der Rahmenvereinbarung bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht. Ich nehme das mal genauer unter die Lupe und schlage das ggfs. dem Unternehmen vor.

Als Privatperson kannst Du eine Rechnung schreiben.

Einnahmen musst Du natürlich versteuern. Also auf der Steuererklärung unter "Sonstige Einnamen" eintragen.

Du machst es ja nicht regelmässig und nicht oft. Bewerben darfst Du Deine Tätigkeit natürlich nicht! Also im Sinne von: Eigene Website mit "Buch mich!"-Button oder so.

So interpretiere ich die Regeln, gebe aber keine Gewähr, da ich natürlich kein ausgebildeter Fachmann bin :-)

Möglicherweise hat jemand Gesetz-Passagen, wo das erklärt wird. Also warte nich weitere Antworten ab. Alles Gute, viel Glück, Spaß und Erfolg!


siola55  13.02.2020, 12:47

Evtl. wäre ja die Möglichkeit als freiberufl. Tätigkeit die selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit!?

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Beringia345 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 14:46
@siola55

Hi Siola55, eine Tätigkeit als Fotomodel ist eine gewerbliche Tätigkeit. An die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit dachte ich auch bereits, aber ist leider nicht möglich. Es gibt da wohl Ausnahmen wenn die Fotomodel Tätigkeit eindeutig als Kunst angesehen werden kann, das ist in meinem Fall aber nicht der Fall da es sich um Produktfotografie handelt (ich bin im Hintergrund). Trotzdem danke für Deine Idee.

Beringia345 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 11:46

Vielen Dank PeterP58!

Das ist eindeutig Scheinselbständigkeit.