Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.
Wie könnte das abgerechnet werden?
Die Situation:
- ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
- ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
- Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
- habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber
Fragen:
1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?
Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?
2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?
(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)
3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?
4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
3 Antworten
Hi Beringia345,
wie alt bzw. jung bist du denn und was bitte ist deine Hauptbeschäftigung? Schule, Ausbildung, Ausbildungssuchend, Studium, Angestellte usw. Evtl. wäre ja zusätzlich zu deinem 450-Euro-Minijob eine kurzfristige Beschäftigung möglich...
Vorab schon mal Infos, Hinweise und viele, viele Tipps in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
-> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr?
Also eine "Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb" bei deiner Stadt bzw. Gemeinde kostet zwischen 25€ bis 40€ 😅
3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotomodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?
Ja - da will dein "Auftraggeber" nur mal die Sozialversicherungskosten für dich einsparen😥. Dieser ist dann kein "Auftraggeber" für dich, sondern tatsächlich ein Arbeitgeber😥 für dich...
4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?
Bei einer einmaligen Nebentätigkeit in geringem Umfang - ja:
Gruß siola55
Das Unternehmen bei dem ich die 3-5 Tage als Fotomodel arbeiten möchte sagt jedoch das ginge nicht als kurzfristige Beschäftigung...
Rahmenvereinbarungen für kurzfristige Minijobs im Gewerbe: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/02_rahmenvereinbarungen/node.html
Vllt. liegt's ja an dieser "Rahmenvereinbarung" laut der minijob-zentrale.de bzw. eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (z.B. als Ferienjob mit max. 3 Monate oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Hi Siola55, super, vielen Dank! Ich habe gerade selbst genau das recherchiert mit der Rahmenvereinbarung :-) Das könnte möglicherweise ein Weg sein. Vielleicht kennt das Unternehmen diese Möglichkeit der Rahmenvereinbarung bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht. Ich nehme das mal genauer unter die Lupe und schlage das ggfs. dem Unternehmen vor.
Bei einer evtl. kurzfristen Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr darf diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html
Als Privatperson kannst Du eine Rechnung schreiben.
Einnahmen musst Du natürlich versteuern. Also auf der Steuererklärung unter "Sonstige Einnamen" eintragen.
Du machst es ja nicht regelmässig und nicht oft. Bewerben darfst Du Deine Tätigkeit natürlich nicht! Also im Sinne von: Eigene Website mit "Buch mich!"-Button oder so.
So interpretiere ich die Regeln, gebe aber keine Gewähr, da ich natürlich kein ausgebildeter Fachmann bin :-)
Möglicherweise hat jemand Gesetz-Passagen, wo das erklärt wird. Also warte nich weitere Antworten ab. Alles Gute, viel Glück, Spaß und Erfolg!
Evtl. wäre ja die Möglichkeit als freiberufl. Tätigkeit die selbständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit!?
Hi Siola55, eine Tätigkeit als Fotomodel ist eine gewerbliche Tätigkeit. An die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit dachte ich auch bereits, aber ist leider nicht möglich. Es gibt da wohl Ausnahmen wenn die Fotomodel Tätigkeit eindeutig als Kunst angesehen werden kann, das ist in meinem Fall aber nicht der Fall da es sich um Produktfotografie handelt (ich bin im Hintergrund). Trotzdem danke für Deine Idee.
Das ist eindeutig Scheinselbständigkeit.
Hallo Siola55,
vielen Dank für Deine Unterstützung.