Internetbetrug Irisshot.de - Wie Geld wieder bekommen?

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem: Vor einigen Monaten sah ich auf Facebook eine Gutschein-Anzeige für die Seite Irisshot.de. Da alles auf den ersten Blick ganz vernünftig aussah, bestellte ich dort einen Gutschein für eine Partnerfotografie, weil ich meinem Mann zum Geburtstag ein Foto unserer beiden Augen schenken wollte. Ich wurde per E-Mail aufgefordert, so schnell wie möglich 80€ in Vorkasse zu bezahlen. Als ich den Gutschein wenige Monate später einlösen wollte, teilte man mir per E-Mail mit, dass es in den nächsten Monaten keine Fototermine mehr gäbe. Ich fuhr also zu der angegebenen Adresse, doch dort teilte man mir mit, dass die Firma längst nicht mehr vor Ort sei und den Standort in meiner Stadt aufgegeben hätte.
Somit bat ich per E-Mail um die Rückerstattung des Geldes, doch auf meine E-Mails wurde nur geantwortet, dass das nicht möglich sei. Bei der angegebenen Telefonnummer geht auch niemand ran.

Offensichtlich bin ich Opfer eines Internetbetrügers geworden. Bei genauerem Hinsehen wird mir nun die Unprofessionalität der ganzen Internetseite klar: Überall sind Rechtschreibfehler und auch bei der schnellen Zahlungsaufforderung hätte ich schon stutzig werden müssen. Die ganzen Bewertungen auf Google und Facebook sind anscheinend auch gefälscht - genau so wie die Bewertungen auf der Seite selbst. Immer wieder tauchen die gleichen Fehler und Formulierungen auf und auch die E-Mails sind in sehr schlechtem Deutsch verfasst.

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen in solchen Fällen und kann mir sagen, wie ich mein Geld zurückbekommen könnte? Leider kenne ich mich mit der Rechtslage überhaupt nicht aus. Was kann man tun gegen solche Internetbetrüger?

Danke für eure Hilfe und liebe Grüße!

Ricarda

Geld, Recht, Geld zurück, Internetbetrug, Zurückfordern, Betrüger
Was rät man dem Autofahrer?

Vor 98 Tagen ein Beinaheunfall

Heute wieder ein Beinaheunfall

In beiden Fällen war es beim abbiegen, beides mal habe ich ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen.

Vor 98 Tagen war es beim Verlassen eines Parkplatzes, kam jemand von links den ich nicht gesehen habe. Links geguckt - frei, rechts geguckt - gewartet bis frei war, losgefahren. Der Entgegenkommende Fahrer ist schnell ausgewichen und in letzter Sekunde habe ich gebremst.

Heute stand ich am Stoppschild. Laute Musik von meinem Kumpel, habe somit nicht gehört dass der Beifahrer meinte ,, Vorsicht Auto !! ''. Hatte rechts geguckt ob keiner kommt, frei, dann links geguckt, gewartet bis frei war .. dann los. Ich war schon in meiner Spur drin, aber es kam von rechts ein Auto. In letzter Sekunde gebremst, sonst wäre es zum Unfall gekommen.

Ansonsten hatte ich insgesamt drei Unfälle, die mehrere Jahre zurückliegen ( vor 3-4 Jahren, wo ich 17 war, direkt wo ich mein PKW-Führerschein bekam und dann Roller gefahren bin ). Alle eben mit Roller. Nach dem dritten Unfall haben meine Eltern und ich den Roller verkauft.

Als ich das erste mal mit dem Roller gefahren bin ( Weg zur Arbeit ), direkt Unfall. Beim Abbiegen zum Parkplatz der Firma einen entgegenkommenden Radfahrer übersehen - ausgewichen und in den Zaun gefahren. Habe mich nur leicht am Daumen verletzt.

Der Werkschutz ( der Firma ) hat den Unfall beobachtet und mich geholt, ich konnte noch nichtmal den Roller einparken. Oh wunder, bin das Ding zum ersten Mal gefahren. Wieso ist es erlaubt, mit bestandenen PKW-Führerschein, sofort mit einem Roller zu fahren auf offener Straße. Ist doch klar dass ich darin nicht geübt bin.

Der zweite Unfall, wenige Monate später, weil ein Bus vor mir ausgeschert hat ( aus der Bushaltestelle rausgefahren ohne zu blinken ). Habe voll abgrebremst, es kam zu keiner Kollision mit dem Bus. Habe jedenfalls nur eine Bremse benutzt ( der Roller hat Vorder und Rückbremse, das wusste ich aber nicht. Habe - nur eine Bremse betätigt, da ich Rechtshänder bin mit der rechten Hand - weiß nicht ob das für hinten oder vorne war ). Sodann kam der Roller ins Schleudern und ich fiel auf die Straße. hatte aber nur einen Schock und Schmerzen im Bein. Etwas gehumpelt, nach 2 Tagen wieder gesund. Dennoch kam Krankenwagen und nahm mich mit. Polizei haben Passanten auch gerufen, hatte aber keine Konsequenzeb

Der dritte Unfall mit dem Roller, auf dem Weg zur Berufsschule , es war nass weil es in Strömen geregnet hat. Die Ampel springt von grün auf gelb. Ich gebe Gas .. das Auto vor mir macht auf einmal eine Vollbremsung. Ich sodann auch, bin schnell von Roller gesprungen, der Roller dann hinten in sein Auto. Keine Polizei geholt, aber Versicherung hat Schaden geregelt ( 400€ ).

Roller habe ich nach den 3. Unfall komplett aufgegeben, ich kann das Ding nicht fahren. Aber mit dem Auto hatte ich nie einen Unfall, bis auf hin und wieder solche knappen Sachen - weil jemand unerwartet plötzlich bremst, weil ich etwas übersehe beim Abbiegen ..

Auto, Recht, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Bei Wohnungsübernahme wurde der rostige Balkon erstmals richtig sichtbar. Kann man eine Art Reparatur verlangen?

Hallo ihr Lieben,

ich bin heute umgezogen und von der Wohnungsübergabe (bzw. "Übernahme" für mich) immer noch geschockt. Nagellöcher waren nicht richtig zu gemacht, die Wände waren etwas fleckig gestrichen (aber weiß) und an einigen Stellen bröckelte der Putz bzw die Farbe ab. Der Hammer kam, als wir zum Balkon gingen. Der war bei der Besichtigung damals noch richtig verdeckt bzw. geschmückt und nackt hat er mir den Atem im negativen Sinne geraubt. So stark verrostet wie ich es selten gesehen habe. Es sieht richtig unheimlich aus, so stark mitgenommen und verrostet wie aus einem Horrorfilm. Die Nagellöcher sind das geringste Problem, die kann ich auch selber zumachen, aber meine Aufgabe ist es ja eigentlich auch nicht. Wiederum wurde es im Protokoll heute nicht als Mangel angesehen. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind ist der Putz bzw die Farbe die an einigen Stellen abblättert. Der Makler sagte, da könne man nichts machen, überstreichen bringe nichts, sonst würde es noch mehr bröckeln, ich müsse also damit leben. Zum Balkon sagte er, ich müsse auch damit leben, es sei keine Änderung vorgesehen, wenn überhaupt im Sommer, aber wohl eher gar nicht.

Ich habe diesem heutigen Tag entgegen gefiebert, als wäre es das größte Ereignis weit und breit und könnte jetzt einfach nur noch weinen.

Ich habe meinem Unmut kund getan und leider ist da keine Besserung vorgesehen, sagte der Makler wie gesagt.

Ich bin euch dankbar für Antworten und haut ruhig raus, falls ich übertreibe, denn dann kann ich daran arbeiten, mich mit bestimmten Dingen einfacher zufrieden geben zu können.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Balkon, Makler
Wie lange darf ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt werden?

Hallo,

da mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz nicht eingerichtet hat, hat mir meine Gyn für sechs Wochen ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt.

Dieses möchte sie nun aber nicht verlängern, obwohl der Arbeitsplatz immer noch nicht eingerichtet ist (bin in der 12. SSW). Ich arbeite im Pflegeheim, muss täglich immobile Patienten durchbewegen, dort wohnen Klienten mit MRSA und MRGN (MRGN Patienten sind nicht isoliert und Hygienemaßnahmen werden nicht immer eingehalten - was ich allerdings nicht beweisen kann, habe es nur immer wieder beobachtet) und es besteht bei mehreren Erkrankungen bei mir keine Immunität.

Laut https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

dürfte dieses vorläufige Beschäftigungsverbot wohl so lange verlängert werden, bis das mit dem Arbeitsplatz geklärt ist. Sie sagt, dass sie das aber nicht könne und sie dann Ärger mit der Krankenkasse bekäme und Bußgeld oder so was bezahlen muss. Das hätte schon mehrere Gyns in meiner Stadt betroffen.

Was stimmt denn nun? Wie lange darf das verlängert werden und gibt es dazu einen Gesetzestext. Ich finde einfach nichts. Wie kann ich das durchsetzen??? Arbeitsgericht?

Vielen Dank und liebe Grüße.

P.S.: ich war schon beim Betriebsarzt. Der darf aber nur aus rechtlicher Sicht eine Empfehlung aussprechen und der Arbeitgeber hat darüber noch nicht weiter entschieden

Schwangerschaft, Recht, Gynäkologe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht