Ist die Arbeitszeit für FSJ zu viel?
Hallo
Ist es OK oder zu viel das ein Jugendlicher der ein FSJ macht von 7.30 Uhr bis 16.30 - 16.45 Uhr arbeitet mit 15-20min Pause?
So wie ich das kenne arbeitet man ja 8 Stunden.
PS. Unter 18 Jahre
7 Antworten
In der Zeit von 7:30 bis 16:30 (= 9 Stunden) muss schon nach Arbeitszeitgesetz mindestens insgesamt eine halbe Stunde Pause sein, und die tägliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt über ein halbes Jahr nicht über 8 Stunden liegen.
Wenn Du noch unter 18 bist, gelten sogar noch strengere Regeln.
Zwar gibt es z. B. im Pflegebereich Ausnahme-Regelungen, dennoch scheint mir das bei Dir etwas jenseits des Zulässigen zu liegen. Ich würde an Deiner Stelle mal ein ruhiges (nicht vorwurfsvolles) Gespräch zunächst vielleicht mit Kolleg*innen und dann mit der/dem nächsten Vorgesetzten führen ....
Die Arbeitszeit während des Dienstes wird von der Einsatzstelle festgelegt. Die öffentlichen Tarifverträge mit ihren Wochenstundenregelungen gelten auch für die FSJ-ler. Wo eine Regelung fehlt, ist die Arbeitszeitverordnung maßgebend.
Durchschnittlich wird der Freiwilligendienst an 35 bis 39 Stunden pro Woche geleistet.
Ein FSJ ist eine Vollzeit-Beschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Sie orientiert sich an den Arbeitszeiten der angestellten Mitarbeiter in der jeweiligen Einsatzstelle. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Überstunden oder Wochenenddienste müssen zeitnah mit Freistunden abgegolten werden, sie dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Die Seminare gelten als Arbeitszeit.
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/#arbeitszeit
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Std.
Die Tägliche bis zu 10 Std.
Nach 6 Std muss eine halbe Std Pause gemacht werden, Wer länger als 9 Stunden am Tag arbeitet, muss mindestens 45 Minuten Pause machen. Eine längere Pause ist möglich. Die Pause darf nicht am Anfang und nicht am Ende der Arbeitszeit liegen und eine Pause muss mindestens 15 Minuten dauern.
Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie können durch einen Tarifvertrag oder vom Gesetzgeber definiert werden.
Tarifvertraglich gebundene Öffnungsklauseln betreffen Beschäftigte in der Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen, im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Religionsgemeinschaften. Hier kann die Pausengestaltung der Eigenart dieser Tätigkeiten angepasst werden
Alles nachzulesen im Arbeitszeitgesetz
Unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das schreibt vor, dass spätestens nach 4,5 Stunden eine Pause von 30 Minuten gemacht werden muss.
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit müssen die Pausenzeiten zusammen mindestens 60 Minuten betragen.Pausen können in Blöcke von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 11 JArbSchG).
Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als acht Stunden betragen (abzügl. Pausen) (§ 8 JArbSchG)
Wie schon Hexle2 sagt ist das über das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt ich würde mal mit deinen chef oder deinen ansprechpartner vom FSJ sprechen weil dir steht die Pause zu