Verbraucherdienst Essen kündigen?
Hallo...
Mein Großvater hat bei der Verbraucherzentrale Essen eine Mitgliedschaft abgeschlossen, er ist vor einem Jahr verstorben...letzte Woche bekam er " Post" von Ihnen, Mahnung etc pp....ich habe ihnen Sterbeurkunde und einen zweizweiler zukommen lassen, dies wurde mir auch telef.bestätigt, das Sie dies erhalten haben und jetzt ein Jahr später bekommt er eine Mahnung🤔🤔🤔
Bezahlen oder es würde vor Gericht gehen....
Hat jemand von euch Erfahrung/ Verbraucherdienst e.V. Essen????
LG
Ich meine natürlich Verbraucherdienst e.V. Essen!!!!
3 Antworten
Langsam, langsam. Erstmal dort anrufen, reden, fragen, und notfalls Unterlagen verschicken. Hoffentlich hast du von der Sterbeurkunde nur eine Kopie versandt. Vielleicht gibt es dort auch nur einen neuen und überfleißigen Mitarbeiter.
Ich hatte heute die Vorstandvirsitzende persönlich am Telefon die mir sagte "es ist egal ob er tot wäre"...der Mitgliedsbeitrag für 2019 und 2020 sei zu zahlen...Opa ist Februar '19 verstorben....
Bitte nicht den Verbraucherdienst mit der Verbraucherzentrale verwechseln.
Kannst du im Zweifel nachweisen, dass du das Schreiben mit der Sterbeurkunde verschickt hast (Einschreiben)? Die mündliche Bestätigung am Telefon lässt sich kaum nachweisen. Also auf Nummer sicher gehen und alles per Einschreiben schicken.
Dann auf jeden Fall darauf achten, falls ein Mahnbescheid kommen sollte. Diesem unbedingt innerhalb der Frist widersprechen (geht ohne Begründung).
Klagen werden die sicher nicht.
Dann verstehe ich das ganze nicht...und schon gar nicht die Aussage der Dame( "es ist egal ob er tot ist, es sei zu bezahlen von den Erben")...kennt sie ihre eigene Satzung nicht???
Leider habe ich nichts mehr...2unterschiedliche Damen haben mir nur am Telefon bestätigt das eine Kopie der Sterbeurkunde vorliegt...
Sie haben in die Mahnung schon geschrieben das wenn der Betrag nicht bis da und da überwiesen ist alles weiter an das Gericht geht und ich die Kosten dafür zu tragen habe...
Dann schicke nochmal eine Kopie der Sterbeurkunde per Einschreiben.
Und lasst euch nicht von einem Mahnbescheid beeindrucken. Ja, der kommt vom Gericht. ABER: das Gericht prüft den Anspruch bei einem Mahnbescheid NICHT.
D.h. jeder kann (wenn er denn die ca. 35 Euro bezahlt, die ein Mahnbescheid kostet) einen Mahnbescheid erwirken, ohne dass er nachweisen muss, dass seine Forderung zu Recht besteht. Oft lässt sich der Empfänger davon beeindrucken und zahlt aus Angst. Vor allem Menschen, die nie mit Gerichten zu tun hatten, glauben, dass dieses offizielle gerichtliche Schreiben ein Beweis ist, dass die Forderung rechtens ist.
Dabei kann man mit dem beiliegenden Formular dem Mahnbescheid einfach - ohne Angabe von Gründen - widersprechen. (Frist beachten!!!)
Dann müsste der Antragsteller klagen und dann im Verfahren seinen Anspruch auch beweisen. (Was dann meist eben nicht passiert.)
Vielen lieben Dank @florestino...
Genauso ist es, hatte noch nie was mit Gericht/ Anwalt zu tun in meinen jungen 40Lebensjahren und dann sowas wo ich gedacht habe mit dem hinschicken der Sterbeurkunde sei es getan...aber das sollte ich morgen nochmal tun, einfach zur Sicherheit und das ich nochmal was in der Hand habe und dann warte ich mal ab...bin schon wieder ein bisschen Zuversichtiger Dank der ganzen Antworten hier....
ich würde es drauf ankommen lassen. wie wollen sie bitte den grossvater verklagen?
Sie meinten da ich die Hinterbliebene wäre( es gibt kein Testament oder ähnliches, habe auch nichts geerbt von ihm) hätte ich das dann zu bezahlen...Opa hat Vertrag aber unterschrieben und die Mahnung war auch an ihn adressiert...
Verstehe die Welt nicht mehr und wurde "sehr unfreundlich" behandelt ( um es mal gelinde zu sagen)...
du hast gar nix zu bezahlen. du bist nicht der vertragsinhaber. verklagen können sie nur deinen grossvater und das sollen sie ruhig tun.
allerdings - was an deinen grossvater adressiert ist, darfst du natürlich nicht öffnen. du musst "empfänger verstorben" auf den umschlag schreiben und es einfach wieder in den briefkasten werfen.
Außerdem steht in der Satzung ganz eindeutig, dass die Mitgleidschaft mit dem Tod des Mitglieds endet.