Waldorf Frommer Abmahnung - Untermieter gibt zu, was nun?

5 Antworten

Du trägst eine sekundäre Darlegungslast, heißt du musst einen alternativen Tathergang präsentieren. Du bist aus dem Schneider, wenn du angibst, dass andere Personen den Anschluss mitgenutzt haben.

Dann wäre wieder WF am Zug und müsste nun beweisen wer denn konkret von den in Frage kommenden Personen es war.

Wenn du deinen Untermieter konkret benennst, hat dieser den Kram natürlich an der Backe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

arana 
Fragesteller
 11.02.2020, 12:58

Erstmal danke für die Antwort :) Ich habe mich etwas schlau gemacht und oft gelesen, dass es nicht ausreicht, nur zu erwähnen, dass andere Personen den Anschluss mit nutzen.
Kannst du vlt genauer erläutern, inwiefern ich erklären soll (also welche Angaben wichtig sind), dass andere den Anschluss mit nutzen?

0
EphraimUlk  11.02.2020, 17:30
@arana

Moin, ich linke mich hier mal ein, weil die Antwort von Kevin richtig ist. IdR, wie du auch schon recherchiert hast, wird man von Dir verlangen darzulegen, inwiefern deine Mitbewohner/Untermieter, die Zugang hatten, das Internet genutzt haben. Also insbesondere was deren Fähigkeiten im Netz sind. Die Darlegungen wird vor allem dort verlangt, wo im Haus neben dem anschlussinhaber bspw nur zwei fünfjährige Kids wohnen und Oma erna. Von denen ist idR niemand fähig, Dinge im Netz zu Downloaden/hochzuladen. Du entlastest dich also am besten damit, dass du grob darlegst, wozu die wifi Nutzer im Stande waren (sind in der Lage das Internet zu nutzen, Websites aufzurufen, Daten herunter zu laden etc). Wenn man dann noch schreibt, dass etwa alle im „Computer-alter“ sind (also im Moment alles zwischen 19-39), dann dürfte klar sein, dass die „tat“ von verschiedenen Leuten hätte begangen worden sein können.

1

Zwei wichtige Punkte sind hier nicht angesprochen worden:

1.) Hast du Angst vor einer Klage und

2.) möchtest du deinen Untermieter verpetzen oder nicht.

Bei vielen Beratungsgesprächen habe ich gelernt, dass besonders Anschlussinhaberinnen große Angst vor einem Rechtsstreit haben.

Wenn die Sache vor Gericht kommt, besteht eine prozessuale Wahrheitspflicht nach Paragraf 138 ZPO. Bewußtes Lügen ist dann sehr gefährlich.

Außerdem besteht zwischen Inhaberin und Täter häufig eine freundschaftliche Beziehung, die vor große Herausforderungen gestellt wird, weil die Inhaberin, die den Täter kennt, ihn auch vor Gericht benennen muß, vgl. BGH "Loud"-Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 19/16 -.

Bei Nichtbenennung des Täters wird die Anschlußinhaberin den Prozeß verlieren, es sei denn, sie kann einen auf Störer machen wegen unsicherem WLAN usw.. Dann sind die 700 Euro Schadensersatz vom Tisch.

Eine geschickte Antwort findest du auch online und völlig anonym. Guckst du mal hier:

https://rarw.de/internet-anschlussinhaber/

Viel Erfolg gegen WF und Co.

Wieso kannst du erst zum Anwalt gehen, wenn die Frist zuende ist?

Dir wird nichts übrig bleiben, da entsprechend den eigentlichen Täter zu benennen, also deinen Untermieter. Es liegt auch an dir zu beweisen, dass du es nicht warst, sollte es vor Gericht gehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

kevin1905  11.02.2020, 12:38

Alternativen Tathergang zu präsentieren reicht.

3
EphraimUlk  11.02.2020, 17:33

Man kann sich bereits dadurch entlasten, dass man darlegt, welche weiteren Nutzer regelmäßig Zugang hatten und diese generell in der Lage sind, die Verletzung begangen zu haben.

1
EphraimUlk  11.02.2020, 17:49
@mepeisen

wenn FS alle nennt, die diese Fähigkeiten haben und den Anschluss nutzen, kommen sicher mehr Leute bei rum, als nur der Untermieter. Er muss also nicht den Untermieter verpfeifen. Außerdem hat dieser nur gesagt, dass er es möglicherweise war.

1

BGH-Urteil I ZR 86/15: Anschlussinhaber sind nicht verantwortlich für das Handeln anderer erwachsener Personen. Jeder Erwachsene muss selbst wissen, was man darf und was nicht - du bist auch nicht zur Überwachung anderer Personen verpflichtet. Teile der Kanzlei einfach mit, dass du das nicht gewesen bist und dass der Anschluss durch mehrere Personen genutzt wird - ohne weitere Angaben zum Verursacher. Den Beweis, wer es war, müssen die schon selbst führen.


nanfxD  11.02.2020, 12:58

ich glaube deine Vorstellung wird nicht vor Gericht halten, einfach sagen ich war es nicht es nutzen noch andere den Anschluss, da muss schon bisschen mehr kommen. https://www.google.de/amp/s/www.ra-plutte.de/bgh-filesharing-sekundaere-darlegungslast-innerhalb-familie/amp/

1
Pasha78  11.02.2020, 14:24
@nanfxD

Ist halt in vorgenanntem Urteil höchstrichterlich genau so entschieden worden. Dass es in einer WG mehrere Nutzer gibt, ist wohl evident. Zudem muss derjenige den Beweis antreten, der etwas behauptet - und das ist hier wohl die Klagepartei - zumal fraglich ist, ob es überhaupt zu einer Klage kommt.

0
kevin1905  11.02.2020, 17:39
@nanfxD

Ja den Fall kenne ich. Hier hat man sich so dälich angestellt zu sagen, wir wissen genau wer es war, sagen es aber nicht.

Das würde ich anders machen und einfach sagen, die und die Personen hatten Zugriff auf den Anschluss, jeder von denen könnte es ebenso gewesen sein.

0

Wenn du es nicht warst kannst du dafür auch nicht haften. Deinen Freund musst du aber verpetzen in dem Sinne weil wenn du nachweisen kannst das er es war haftest du dafür nicht