Schwarzfahren und versehentliche Körperverletzung mit 14 was passiert?


14.02.2020, 20:21

Hmh ihr solltet vllt noch wissen das ich leichten Autismus hab und ich es überhaupt nicht leiden kann / Panik schiebe wenn mich fremde Leute einfach anfassen.. wollte echt niemanden weh tun..

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Abwarten und Tee trinken.

Auch mit Deiner bedingten Straffähigkeit droht Dir allenfalls eine "pädagogisch angemessene" Strafe ­– keineswegs Haft oder Geldstrafe. Nicht beim ersten Mal.

Zu klauen ist nicht recht, aber da ich vermuten darf, dass Du hier nicht für verurteilt wurdest (schon alleine, weil Du nicht strafmündig warst), wird Dir das im vorliegenden Fall nicht angelastet werden können. Überhaupt würde das nur zum Tragen kommen, wenn Du dafür schon "stadtbekannt" wärest. Aber das ist ein gaaanz anderes Thema.

Vorschlag:

Bereust Du Dein Vorgehen? Siehst Du ein, dass Du zum einen Dich gesellschaftlich mies verhalten hast (auf Kosten der zahlenden Gäste Schwarzfahren), dann nicht erwachsen genug warst, um die Konsequenzen zu tragen, und schließlich in der Situation, in der Du gestellt wurdest überreagiert hast?

Falls alles uneingeschränkt mit Ja zu beantworten ist ­– und nur dann ­–, gehe doch noch einmal auf die Polizei zu und äußere Dich, dass Du nachgedacht hast, Du Deine Fehler einsiehst und Dich entschuldigen möchtest. Im Besonderen bei der Person, die Du getroffen haben magst. Gesellschaftsfähiges Verhalten wird in der Regel honoriert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das Schwarzfahren bleibt konsequenzlos. Das Klauen mit 13 ist irrelevant, weil du zu dem Zeitpunkt nicht straffähig warst. Für die Körperverletzung sollten deine Eltern einen Rechtsanwalt nehmen. Vermutlich konntest du von Notwehr ausgehen. Hat dich der Kontrolleur angefasst? Du bist doch sicher davon ausgegangen, dass er dir weh tut. Oder?

Wurdest du von der Polizei ohne deine Eltern vernommen? Was du da gesagt hast, ist irrelevant.

Zum Thema Schwarzfahren:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Woher ich das weiß:Recherche

Cwmystwyth  13.02.2020, 23:31

Eine wirklich gute Idee, dem kleinen Kriminellen noch Tipps zu geben.

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kevin1905  13.02.2020, 22:57
Das Schwarzfahren bleibt konsequenzlos.

Zivilrechtlich ja, strafrechtlich aber eventuell nicht.

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MacMadB  14.02.2020, 10:23
@kevin1905

Ersttäter, jung, ... geringfügig. Welcher Staatsanwalt will damit die Gerichte beschäftigen?

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kevin1905  14.02.2020, 11:46
@MacMadB

Wahrscheinlich keiner. Theoretisch möglich ist es dennoch, daher wollte ich es aufzeigen.

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Guccijunge 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 22:38

Hey cool danke ✌️ - ja im Prinzip war es Notwehr bin etwas in Panik geraten als er mich gepackt hat und hab dann um mich geschlagen/ getreten weil ich einfach nur wollte das er mich los lässt... jedenfalls hat der wohl ne Anzeige wegen Körperverletzung gemacht..

und ja die haben mich schon einige Sachen gefragt bevor meine Eltern da waren ..

weiß nicht ob das mit dem Anwalt geht wir haben nicht so viel Geld..

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kevin1905  13.02.2020, 22:58
@Guccijunge
im Prinzip war es Notwehr

Nein, weil das Festhalten nicht rechtswidrig war sondern u.a. durch § 127 StPO gedeckt. Du hast eine Straftat begangen und wurdest auf frischer Tat ertappt. Jederman darf dich in dem Fall vorläufig festnehmen und dagegen hast du dich gewehrt und eine zumindest fahrlässige Körperverletzung begangen.

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MacMadB  14.02.2020, 10:24
@Guccijunge

He! Denke mal über Deine Rolle dabei nach ... sich nur "trotzig" wehren, hilft Dir nicht beim Erwachsenwerden.

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xyz911  14.02.2020, 17:17
@Guccijunge

Notwehr ist das auf keinen Fall, dafür gab es nämlich keinen Anlass

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EphraimUlk  13.02.2020, 22:34

Warum sollte das Schwarzfahren keine Konsequenzen nach sich ziehen? Zivilrechtlich kann er vielleicht nicht belangt werden, aber strafrechtlich hat der FS dennoch den Tatbestand des erschleichens von Leistungen erfüllt.

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Tja, selbst schuld.

Der Diebstahl wird konsequenzlos bleiben, da fu zu dem Zeitpunkt noch nicht strafmündig warst.

Das Schwarzfahren könnte Folgen haben, muss es aber nicht. Bei der Körperverletzung wirst du dich aber nicht rausreden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt

Sozialstunden.

Jugendamt.

Und vmtl. Hausverbot im gesamten Verkehrsverbund.


MacMadB  14.02.2020, 10:22

Wow! Warum holt ihr immer gleich die Keule raus?

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ES1956  14.02.2020, 11:43
@MacMadB

Bei 3 Straftaten in Tateinheit sind Samthandschuhe nicht mehr angebracht.

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Sozialstunden sind das Mindeste. Und das Jugendamt wird eingeschaltet.


MacMadB  14.02.2020, 10:21

Hm. Wohl weder noch und noch nicht.

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Guccijunge 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 21:58

Ok und was machen die vom Jugendamt?

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beangato  13.02.2020, 22:03
@Guccijunge

Sie führen mit Dir und Deinen Eltern wenigstens ein Gespräch im Jugendamt.

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