Schwarzfahren und versehentliche Körperverletzung mit 14 was passiert?
Hi, bin vor paar Tagen ohne Ticket in der Bahn erwischt worden.. wollte weglaufen aber der Kontrolleur hat mich festgehalten.. hab mich gewehrt und ihn dabei wohl bisschen getreten 😕
War dann ziemlich Theater musste mit zur Polizei und Fingerabdrücke und so.. und Eltern mussten mich abholen.. hab Angst was jetzt passiert. Bin 14 und wurde vor nem halben Jahr als ich noch 13 war mal beim klauen erwischt.. weiß jemand was mich jetzt erwartet?
Hmh ihr solltet vllt noch wissen das ich leichten Autismus hab und ich es überhaupt nicht leiden kann / Panik schiebe wenn mich fremde Leute einfach anfassen.. wollte echt niemanden weh tun..
5 Antworten
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Abwarten und Tee trinken.
Auch mit Deiner bedingten Straffähigkeit droht Dir allenfalls eine "pädagogisch angemessene" Strafe – keineswegs Haft oder Geldstrafe. Nicht beim ersten Mal.
Zu klauen ist nicht recht, aber da ich vermuten darf, dass Du hier nicht für verurteilt wurdest (schon alleine, weil Du nicht strafmündig warst), wird Dir das im vorliegenden Fall nicht angelastet werden können. Überhaupt würde das nur zum Tragen kommen, wenn Du dafür schon "stadtbekannt" wärest. Aber das ist ein gaaanz anderes Thema.
Vorschlag:
Bereust Du Dein Vorgehen? Siehst Du ein, dass Du zum einen Dich gesellschaftlich mies verhalten hast (auf Kosten der zahlenden Gäste Schwarzfahren), dann nicht erwachsen genug warst, um die Konsequenzen zu tragen, und schließlich in der Situation, in der Du gestellt wurdest überreagiert hast?
Falls alles uneingeschränkt mit Ja zu beantworten ist – und nur dann –, gehe doch noch einmal auf die Polizei zu und äußere Dich, dass Du nachgedacht hast, Du Deine Fehler einsiehst und Dich entschuldigen möchtest. Im Besonderen bei der Person, die Du getroffen haben magst. Gesellschaftsfähiges Verhalten wird in der Regel honoriert.
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Das Schwarzfahren bleibt konsequenzlos. Das Klauen mit 13 ist irrelevant, weil du zu dem Zeitpunkt nicht straffähig warst. Für die Körperverletzung sollten deine Eltern einen Rechtsanwalt nehmen. Vermutlich konntest du von Notwehr ausgehen. Hat dich der Kontrolleur angefasst? Du bist doch sicher davon ausgegangen, dass er dir weh tut. Oder?
Wurdest du von der Polizei ohne deine Eltern vernommen? Was du da gesagt hast, ist irrelevant.
Zum Thema Schwarzfahren:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html
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Eine wirklich gute Idee, dem kleinen Kriminellen noch Tipps zu geben.
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Ersttäter, jung, ... geringfügig. Welcher Staatsanwalt will damit die Gerichte beschäftigen?
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Hey cool danke ✌️ - ja im Prinzip war es Notwehr bin etwas in Panik geraten als er mich gepackt hat und hab dann um mich geschlagen/ getreten weil ich einfach nur wollte das er mich los lässt... jedenfalls hat der wohl ne Anzeige wegen Körperverletzung gemacht..
und ja die haben mich schon einige Sachen gefragt bevor meine Eltern da waren ..
weiß nicht ob das mit dem Anwalt geht wir haben nicht so viel Geld..
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im Prinzip war es Notwehr
Nein, weil das Festhalten nicht rechtswidrig war sondern u.a. durch § 127 StPO gedeckt. Du hast eine Straftat begangen und wurdest auf frischer Tat ertappt. Jederman darf dich in dem Fall vorläufig festnehmen und dagegen hast du dich gewehrt und eine zumindest fahrlässige Körperverletzung begangen.
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He! Denke mal über Deine Rolle dabei nach ... sich nur "trotzig" wehren, hilft Dir nicht beim Erwachsenwerden.
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Notwehr ist das auf keinen Fall, dafür gab es nämlich keinen Anlass
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Warum sollte das Schwarzfahren keine Konsequenzen nach sich ziehen? Zivilrechtlich kann er vielleicht nicht belangt werden, aber strafrechtlich hat der FS dennoch den Tatbestand des erschleichens von Leistungen erfüllt.
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Tja, selbst schuld.
Der Diebstahl wird konsequenzlos bleiben, da fu zu dem Zeitpunkt noch nicht strafmündig warst.
Das Schwarzfahren könnte Folgen haben, muss es aber nicht. Bei der Körperverletzung wirst du dich aber nicht rausreden können.
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Sozialstunden.
Jugendamt.
Und vmtl. Hausverbot im gesamten Verkehrsverbund.
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Sozialstunden sind das Mindeste. Und das Jugendamt wird eingeschaltet.
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Sie führen mit Dir und Deinen Eltern wenigstens ein Gespräch im Jugendamt.
Zivilrechtlich ja, strafrechtlich aber eventuell nicht.