Untermietvertrag ohne es zu merken abgelaufen - Kündigungsfrist?
Hallo,
mein befristeter Untermietvertrag ist zum 31.7.2019 abgelaufen, ohne dass beide Seiten es gemerkt haben. Durch Unstimmigkeiten bin ich zu dem Entschluss gekommen, zu kündigen.
Gilt dann jetzt die Kündigungsfrist, die im Vertrag steht oder oder bedarf es sogar keiner Kündigung, dadurch, dass der Vertrag zu dem Zeitpunkt endete.
oder 3. Möglichkeit: der befristete U-Mietvertrag geht in einen unbefristeten Mietvertrag über (weil die Wohnung nicht zu dem Zeitpunkt leergeräumt wurde) , wobei hier die gesetzliche Kündigungsfrist dann automatisch 3 Monate wären.
Info: es ist eine WG und ich wohne mit dem Hauptmieter zusammen.
Falls sich jemand hiermit auskennt, wäre ich sehr froh über eine Antwort, Danke!! :)
1 Antwort
es ist eine WG und ich wohne mit dem Hauptmieter zusammen
Wenn der von dir angemietete Wohnraum unmoebliert angemietet wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist nun (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Kuendigungszugang spaetestens am 3. Werktag eines Monats > Kuendigung wirkt zum Ablauf des uebernaechsten Monats.
Wenn der Wohnraum moebliert angemietet wurde (von dir allein, nicht aber auch zum gemeinsamen dauerhaften Wohnen zusammen mit einem Familienmitglied oder Partner), kannst du bis spaetestens am 15. eine Monats zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen.
Du kannst jetzt fruehestens zum 31. Mai kuendigen. Dafuer muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Werktag im Maerz beim Vermieter zugehen, also spaetestens am 4. Maerz (falls ihr in Deutschland am 2., 3. oder 4. Maerz keinen Feiertag habt).
Miete und Nebenkosten (sofern vereinbart) muessten dann natuerlich auch bis zum 31. Mai bezahlt werden.
die Kündigung muss am 3. Werktag dem Vermieter vorliegen.
wäre die Kündigung dann zum 3. Werktag des Aprils
die Kündigung würde zum 30. Juni wirksam sein. Da ist dein Auszug. Solange ist auch die Miete incl. Nebenkosten zu zahlen.
es steht dir frei auch früher auszuziehen; trotzdem must bis Ende zahlen
die Kündigung würde zum 30. Juni wirksam sein.
Ich glaube, das mit "Kuendigung zum 3. April" hat er/sie anders gemeint.
Wenn du spaetestens am 3. Werktag im Maerz zum 31. Mai kuendigst, endet das Mietverhaeltnis auch am 31. Mai. Miete und Nebenkosten waeren dann also bis Ende Mai zu zahlen.
Du verwechselst "am" mit "zum" (geht vielen so). Man kuendigt am Tag der Kuendigung zum Tag, an dem die Kuendigung das Vertragsverhaeltnis beenden soll.
Danke für die ausführliche Antwort!
Wenn ich jetzt kündige, wäre die Kündigung dann zum 3. Werktag des Aprils wirksam, oder zum 3. Werktag im Mai? für welche Monate müssten dann Miete bezahlt werden (kalt oder warm)?