Guten Tag, wir haben uns letzten Sommer zum Kauf eines DDR Bungalows auf Pachtland der Gemeinde entschieden. Vorab habe ich geklärt ob wir das Stück Land auch kaufen können. Dies war möglich somit haben wir den Bungalow vom vorherigen Pächter gekauft. Sind ab 01.01.2020 nun offiziell Pächter und warten nun auf die Verträge von der Gemeinde damit das Grundstück in unser Eigentum übergeht. Ich stelle mir nun die Frage ob der Verkauf des Bungalows vom Vorpächter an uns überhaupt rechtskräftig ist, da nach heutigem Recht der eigentliche Eigentümer die Gemeinde sein müsste. Oder sehe ich das falsch?