Fahrpreisnacherhebung Minderjährige?
Servus,
ein Kumpel (16) von mir wurde beim Schwarzfahren erwischt. Allerdings bat ihm ein anderer Fahrgast seine Gruppenfahrkarte zur Mitbenutzung an. Dennoch kam wenige Tage später ein Brief der Fahrpreisnacherhebung mit 60€ Strafe... zu ihm nach Hause. Jetzt gäbe es ja die Möglichkeit, dass die Eltern den "Vertrag" nach Paragraph 107 wiederrufen. (Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige „zu einer Willenserklärung durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters“)
Was mich persönlich jetzt interessieren würde, was passiert eigentlich wenn er das Schreiben komplett ignoriert?
Es würden wahrscheinlich Mahnungen bis hin zum Inkasso folgen. Aber Minderjährige können ja grundsätzlich kein Inkasso erhalten bzw wäre das ebenfalls unwirksam.
Wie würde die Lage dann aussehen?
Vielen Dank
10 Antworten
Dann müsste er mit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) rechnen, denn mit 16 ist man zwar nur beschränkt geschäftsfähig, aber strafmündig ist man bereits ab 14.
Die "Willenserklärung" hat er abgegeben, indem er ohne gültigen Fahrschein in den Zug eingestiegen ist.
Da würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen. Das wird ungleich teurer.
Wenn die Forderung tituliert wird, kann noch 30 Jahre lang gepfändet werden. Irgendwann wird er ja mal Geld verdienen wollen.
Die "Willenserklärung" hat er abgegeben
Was er allerdings als Minderjaehriger gar nicht wirksam kann.
Welchen Vertrag?
Ein Mahnbescheid ist kein Vertrag und wenn es keinen wirksam geschlossenen Vertrag gibt, kann man auch keine vertraglichen Verpflichtungen geltend machen. Ein Sechzehnjaehriger kann ohne Zustimmung seiner Eltern keinen Vertrag wirksam schliessen.
Was mich persönlich jetzt interessieren würde, was passiert eigentlich wenn er das Schreiben komplett ignoriert?
Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen wäre möglich (§ 265a). Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, hängt u.a. davon ab, ob der Mensch der die eigene Karte zur Mitbenutzung angeboten hat, davon ausgehend, dass dies mit seiner Karte machbar wäre, als Zeuge benannt werden kann.
2 Möglichkeiten
A) Vertragsstrafe bezahlen
B) Anzeige wegen 265a + evtl Beförderungsausschluss beim kompletten Verkehrsverbund.
= seine Wahl.
Und vergesst ganz schnell die Geschichte mit dem anderen Fahrgast. Selbst wenn das keine Schutzbehauptung ist und der zu Gunsten aussagt war 'dein Kumpel' vom Moment des Einsteigens bis zur Kontrolle ohne gültigen FA unterwegs.
Dritte und wahrscheinlichste Möglichkeit : Ausbuchung der Forderung nach erfolgtem Widerruf der Eltern
Beförderungsausschluss bei mehrmaliger Beförderungserschleichung möglich.
Naja halt den Mahnbescheid oder wie auch immer man das schreiben nennen möchte