Wie lange darf ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt werden?

Hallo,

da mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz nicht eingerichtet hat, hat mir meine Gyn für sechs Wochen ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt.

Dieses möchte sie nun aber nicht verlängern, obwohl der Arbeitsplatz immer noch nicht eingerichtet ist (bin in der 12. SSW). Ich arbeite im Pflegeheim, muss täglich immobile Patienten durchbewegen, dort wohnen Klienten mit MRSA und MRGN (MRGN Patienten sind nicht isoliert und Hygienemaßnahmen werden nicht immer eingehalten - was ich allerdings nicht beweisen kann, habe es nur immer wieder beobachtet) und es besteht bei mehreren Erkrankungen bei mir keine Immunität.

Laut https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

dürfte dieses vorläufige Beschäftigungsverbot wohl so lange verlängert werden, bis das mit dem Arbeitsplatz geklärt ist. Sie sagt, dass sie das aber nicht könne und sie dann Ärger mit der Krankenkasse bekäme und Bußgeld oder so was bezahlen muss. Das hätte schon mehrere Gyns in meiner Stadt betroffen.

Was stimmt denn nun? Wie lange darf das verlängert werden und gibt es dazu einen Gesetzestext. Ich finde einfach nichts. Wie kann ich das durchsetzen??? Arbeitsgericht?

Vielen Dank und liebe Grüße.

P.S.: ich war schon beim Betriebsarzt. Der darf aber nur aus rechtlicher Sicht eine Empfehlung aussprechen und der Arbeitgeber hat darüber noch nicht weiter entschieden

Schwangerschaft, Recht, Gynäkologe
Kommt die Kfz Versicherung für einen Schaden auf, auch wenn eins Strafbefehl akzeptiert wird?

Hallo,

leider ist mir nach vielen Jahren unfallfrei und Nichtautofahrens vor ein paar Monaten ein Unfall passiert, dessen Folgen für mich nicht absehbar waren. Ich habe nun einen Strafbefehl bekommen, indem die Schadenshöhe (vom Unfallgegener? oder Polizei?) angegeben wurde, obwohl sich der Unfallgegener nicht bei meiner Versicherung gemeldet hat und durch meine Versicherung auch kein Gutachten erfolgte. Diese Schadenshöhe nimmt Außmaße an, die meines Erachtens nicht im Verhältnis zum Schaden stehen.

Meine Frage ist nun: Ich habe keine Rechtschutzversicherung und möchte die Verfahrens/ Bußgeldkosten so gerin wie möglich halten. Wenn ich nun den Strafbefehl ohne Widerspruch akzeptiere, bedeutet das dann auch, dass ich mit der angegebenen Schadenshöhe einverstanden bin??? Ich bin es nämlich ganz und gar nicht, aber ein Verfahren würde mich vermutlich mit Anwaltskosten, Gegengutachten wesentlich mehr kosten.

Kann meine Autoversicherung die Zahlung verweigern, weil ich den Strafbefehl akzeptiert habe oder muss eine Autoversicherung generell erstmal für einen Schaden aufkommen??? (Auch wenn sie danach vielleicht in Regress gehen könnte. Das ist erstmal egal)

Wenn der Unfallgegener nach dem abgeschlossenen Verfahren an meine Kfz-Versicherung herantreten würde - prüft diese dann auch deren Gutachten udn versucht den Schaden so gering wie möglich zu halten?

Vielen Dank für eure Antworten. Für mich ist das alles totales Neuland

Recht, Verkehrsrecht, Unfallflucht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
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