MacBook 2019 mit Intel Prozessor?

Sehr geehrte Leser,

ich hoffe sie können mir mit folgendem Problem weiterhelfen:

Mein Laptop ist nach sehr langer Laufzeit nun endgültig nicht mehr funktionstüchtig (Dell Inspiron, 15 Jahre Laufzeit). Ich war damit sehr zufrieden. Ich bin kein Techjunkie und gebe einen Rechner lieber mal in Reparatur als mir nach (für mich) wenigen Jahren einen neuen zu kaufen. Zur Einschätzung: ich habe mir im Leben erst 1 eigenes Handy gekauft, der Rest waren geschenkte alte Handys von Freunden.

Meine Nutzung: Windows, Zoomkonferenzen, diverse andere Programme, jedoch kein Filmschnitt, große Grafikanwendungen oder Sonstiges

Situation: Ich fragte im Bekanntenkreis ob Jemand ein "altes" Notebook" abzugeben hat.

Angebot: Für 250 € bat mir ein Bekannter folgendes Notebook an:

MacBook Pro, 16", 16 GB, von 2019, Intel Prozessor

Das Notebook läuft mit macOS14, im Moment ist Windows (welche Version weiß ich nicht) als Betriebssystem installiert.

Frage: Wie finden sie das Angebot?

Schwierigkeit: Das Problem welches ich sehe ist der Intel Prozessor. Laut meiner Recherche kann es sein dass apple ab 2025 die Unterstützung seiner Intel Rechner einstellt. Die Frage ist was würde das im Genauen für mich bzw. diesen erwähnten Rechner bedeuten?

Auch frage ich mich ob ich den Rechner mit Windows (da ein Update auf macOS15 nicht mehr ginge) noch einige Jahre nutzen könnte oder ob es da auch was die Unterstützung angeht zusehend zu Problemen kommen würde?

Das MacBook ist mit Sicherheit ein gutes Book. Die Hardware für mich mehr als gut. Da ich ein Laie bin ist mir jedoch schleierhaft ob das Sinn macht dieses Book (für 250 €) von meinem Bekannten zu kaufen bzw. wie lange ich von dem Book hätte (aufgrund des Intel Prozessors).

Was denken sie?

Vielen Dank für Hilfe und Tipps!

Beringia

Apple, Computer, Windows, Intel
KFZ Versicherung altes Auto (Teilkasko / Haftpflicht)?

Sehr geehrte Leser,

wie würden sie ein altes Auto versichern? Teilkasko oder nur Haftpflicht?

Über Hilfe freue ich mich. Danke!

Folgende Situation:

  • KFZ: Opel Agila, Baujahr 2004, 150.000 km,
  • aktuell erster Schaden am Auto seit 2004: selbstverursacht (an Pfosten gefahren, Tür eingedellert)
  • Auto seit 2004 Vollkasko versichert (dass das keinen Sinn macht ist mir jetzt bewusst)
  • Schadenregulierung aktuell: bisher SF-23, wird jetzt zu SF-Klasse 16
  • Restwert Auto (d.h. jetzt mit dem Schaden) = 300 € laut Versicherung
  • Habe aktuell eine Schadensauszahlung von der Versicherung bekommen von 600 € (Wiederbeschaffungswert 1.200 € - Restwert 300 € - Selbstbeteiligung 300 €)
  • Habe Sonderkündigungsrecht wegen Schadensregulierung
  • möchte natürlich weg von der Vollkasko

Fragen:

  • Macht eine Teilkasko Sinn? (Wie gesagt der Restwert mit dem Schaden jetzt sind 300 €, wenn ich ihn reparieren lasse ist der Wert vielleicht etwas höher, doch die Reparatur kostet auch bestimmt an die 500 €, ich könnte das Auto auch so lassen, es ist fahrtüchtig und verkehrssicher)
  • Ich denke bei Teilkasko an Schäden durch z.B. Wild, Marder... diese würde ich gerne mitversichern lassen (doch wenn das Auto nur noch vielleicht 800 € wert ist?)
  • Oder nur Haftpflicht? (ich wohne allerdings auf dem Land mit viel Wild und Mardern...)

Was würden Sie mir raten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe & schöne Grüße

Beringia

Kfz-Versicherung, altes Auto
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Pachtung eines Gartengrundstücks oder Befreiung?

Sehr geehrte Leser,

ich bin seit einigen Tagen Pächterin eines Gartengrundstücks:

private Freizeitangelegenheit, 730 qm, Lage außerhalb (keine Kleingartensiedlung), Obstbaumbestand vorhanden, Wiese vorhanden

Ich habe von einem Bekannten den Hinweis bekommen ich müsse Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden (Unfallversicherung), ca. 90 € im Jahr.

Ist das richtig?

Mir ist der Sachverhalt nicht klar da ich weder Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich bin, noch etwas Kommerzielles dort betreiben möchte.

Ich möchte dort meine Freizeit verbringen und mich um das Grundstück kümmern.

Ich besitze selbst eine private Unfallversicherung (diese habe ich noch nicht auf die Sache Gartengrundstück angesprochen).

Beim Stöbern auf der Homepage der Landwirtschaftlichen BG bin ich darauf gestoßen, dass man sich auf Antrag von der BG befreien lassen kann, sollte die "bewirtschaftete" Fläche kleiner als 2.500 qm sein - was sie bei mir ist (730 qm).

Ich hoffe es findet sich Jemand im Forum der mir weiterhelfen kann.

Ich stelle mir folgende Fragen:

1) Muss ich Mitglied in der landwirtsch. BG werden?

2) Was würde eine Befreiung mit sich bringen, sprich zahlt dann die normale gesetzliche Krankenkasse im Falle eines Unfalls auf dem Grundstück (z.B. Ast auf den Kopf, Motorsägenunfall usw.)?

Vielen Dank & Alles Gute!

Landwirtschaft, Versicherung, Recht, BG, Landwirt, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gartengrundstück, Pacht
Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
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