Wird man bestraft, wenn man gezwungen wird, eine Straftat zu begehen?

Bergfex49  14.08.2020, 19:15

wie alt ist denn diese Person, ist sie schon strafmündig?

Kiara59 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 15:16

Ja, sie ist 16.

4 Antworten

das kommt darauf an, wie alt das kind ist - unter 14 jahren ist das kind nicht strafmündig und kann nicht bestraft werden; über 14 jahren kann es bestraft werden, es wird aber bis zu einem gewissen alter (ich glaube, bis 21 jahre) berücksichtigt, dass es noch ein junger mensch mit wenig erfahrung ist - je jünger ein kind ist, desto weniger weiss es, dass man sich gegen eltern wehren kann und wie man sich wehren kann und desto milder die strafe.

dein(e) bekannte(r) kann sich anonym beraten lassen z.b. bei der nummer gegen kummer https://www.nummergegenkummer.de/

er/sie kann sich ans jugendamt wenden.

Diese Problematik wird unter dem Begriff des Nötigungsnotstandes diskutiert. Allgemein lässt sich sagen, dass dieser an hohe Voraussetzungen gebunden ist und nicht schon dann angenommen werden kann, wenn mit einem - wenn auch empfindlichen - Übel gedroht wird.

Allenfalls kommt in Betracht, dass der Täter schuldlos handelt, was aber eine Gefahr für Leib oder Leben voraussetzt. Hier liegt eine nur latente Gefahr vor.

Meiner Meinung nach besteht grundsätzlich eine Strafbarkeit. Ob das von der StA dann aber auch verfolgt wird, ist eine andere Frage.

Man hat immer eine Wahl. Sie könnte sich den Behörden offenbaren.

Von einer Bestrafung kann eh nur abgesehen werden, wenn der ganze Hintergrund bekannt wird.

Falls es sich um eine Minderjährige handelt, wäre das sogar sehr wahrscheinlich.

Ja, sie wird bestraft, aber der Zwang wird Einfluß auf das Strafmaß haben.

Sie wird zu RECHT bestraft, denn sie war von Anfang an NICHT gezwungen zu stehlen und/oder andere Straftaten zu begehen. Sie hätte sich gleich an die Polizei wenden und ihre Situation schildern können. Oder etwas nicht ?