Anordnung und Vorladung (Polizei)?
zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Polizei möchte von mir Finger- und Handflächenabdrücke, Aufnahme von Lichtbildern, Feststellung äußerlicher Merkmale - Ich stehe als beschuldigter da
Ist das ein Anzeichen dafür, dass ich bald ins Gefängnis muss?
Habe gerade echt Panik
5 Antworten
Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist ein Verwaltungsakt. Gegen Verwaltungsakte kann man Widerspruch einlegen. Grundsätzlich hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung, denn darüber muss entschieden werden.
Eine hilfreiche Quelle:
es läuft oder wird eröffnet ein Verfahren gegen dich.
wenn sich der Verdacht erhärtet gegen dich,
wird eine Verhandlung anberaumt, in der endgültig der Sachverhalt
geklärt wird und im Schuldfalle auch eine Strafe ausgesprochen wird .
das kann ggf auch gefängnis sein. ES kommt sehr drauf an, was passiert ist, wie alt du bist , ob es vorstrafen gibt und noch vieles mehr
Hört sich so an, als würdest du einen Anwalt brauchen
Wenn du aufgrund der z.B. Fingerabdrücke einer Straftat überführt wirst , kann es dazu kommen .
Ist das ein Anzeichen dafür, dass ich bald ins Gefängnis muss?
Nur wenn Du was angestellt hast, man Dir was nachweisen kann und Du verurteilt wirst.
Und so ganz ohne Grund kommt eine solche Vorladung ja nicht, oder? ;-)
Dann suche dir einen guten Anwalt. Der kann noch vieles vorher retten.
Anwälte schauen in die Akten, manches darf die Polizei nicht. Dann gibt es Polizisten die holen dich zb. Einfach irgendwo Krankenunterlagen was sie ohne deine Einwilligung oder die eines Richters nicht tun dürfen. Ein Anwalt ist bei der Vernehmung dabei und wird sagen halt, diese Frage wird nicht beantwortet. Ohne Anwalt biste aufgeschlüsselt!
Blöd zu fragen, aber was genau meinst du mit ''vorher vieles retten'', was genau retten? dass ich keine freiheitsstrafe kriege?