Guten Abend,

ich habe Anfang 2018 ein Baugrundstück erworben, sowie einen dazugehörigen Anteil an einer Privatstraße mit eigener Flurstücknummer. Die Privatstraße sollte bereits bis Ende 2018 vom Verkäufer fertiggestellt und nach schriftlicher Aufforderung des Verkäufers in Teilbeträgen bezahlt werden (erste Teilzahlung nach Fertigstellung der Kiesschicht, zweiter Teilbetrag nach Fertigstellung der Asphaltschicht). Dies wurde beim Verkauf alles im Verkaufsvertrag festgehalten.

Nun gibt es zwar schon seit etwas längerer Zeit eine geschotterte Ausführung der Straße, jedoch habe ich bis heute keine Zahlungsaufforderung erhalten. Für mich war das die ganze Zeit kein Problem, da wir sowieso erst später bauen wollten.

Der Verkäufer meinte nun, dass ich meinen Anteil noch nicht zahlen müsste, da die Straße ja noch nicht fertiggestellt ist, allerdings hätten die anderen Eigentümer dies bereits getan. Laut seiner Aussage würde mir das Grundstück rein rechtlich bis dahin noch gar nicht gehören, solange der Teilbetrag an der Privatstraße noch nicht beglichen wäre. Laut Grundbuch bin ich allerdings ganz klar als Eigentümer eingetragen (sowohl beim Grundstück, als auch zu 1/5 an der Privatstraße). Auf Nachfrage wann denn die Straße nun fertiggestellt wird, war seine Antwort, dass dies erst geschieht nachdem wir gebaut hätten, da diese ja sonst beschädigt werden könnte. Für mich klingt das alles sehr komisch und ich will daher nicht bezahlen, bis die Straße fertig ist.

Da ich das Grundstück nun aber wieder verkaufen möchte, hätte ich drei Fragen:

  1. Stimmt meine Vermutung, dass das Grundstück samt Straßenanteil mir gehört oder ist die Aussage meines Verkäufers korrekt?
  2. Muss ich meinen Straßenanteil vor Verkauf bezahlen oder wird das einfach notariell festgehalten, dass der neue Käufer diesen noch an meinen Verkäufer bezahlen muss, sobald die Straße fertiggestellt ist?
  3. Einer der fünf Anteilseigentümer hat 2019 seinen Straßenanteil an die restlichen vier Eigentümer kostenlos abgetreten, was auch notariell festgehalten wurde. Somit gehören mir nun 1/4 der Privatstraße. Allerdings habe ich heute vom Grundbuchamt erfahren, dass ich laut Grundbuch nur zu einem 1/5 Eigentümer bin. Muss das vor dem Verkauf im Grundbuch noch korrigiert werden?

Danke & Gruß