Wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn, der ständig auf neuen Ärger aus ist.
Erst stellt er einen 1.80 m Hohen Bretterzaun auf mit der unansehnlichen Seite zu uns (was nach §28 II niedersächsichen Nachbarschaftsrecht nicht erlaubt ist) dabei zerstört er den Maschendrahtzaun der bereits vor Jahrzehnten einvernehmlich errichtet wurde und unser Grundstück zur parallel laufenden Landstraße abgrenzt. Dann montiert er noch Schilder die das Anlehnen von Gegenständen gegen den Zaun verbietet und behauptet frech das 20cm hinter dem Zaun noch zu seinem Grundstück gehören obwohl er den neuen Zaun genau auf die Stelle des alten Zauns gesetzt hat.
Damit unser Hund nicht auf die vielbefahrene Landstraße läuft habe ich den Zaun
jetzt wieder an unseren letzten Betonpfosten befestig, der auch die Grundstücksgrenze seit Jahrzehnten darstellt. Am nächsten Tag war der Zaun wieder abgeschnitten und das Loch war größer als vorher. Am Betonpfosten hatte der Nachbar ein Schild befestigt mit den Worten " Dieser Betonpfosten befinde sich auf seinem Grundstück und etwas daran zu befestigen wäre hiermit verboten.(siehe Bild)
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage, muss man sich sowas wirklich gefallen lassen wenn ein Zaun schon Jahrzehnte existierte. Den Beweis das sich der Betonpfosten sich auf seinem Grunstück befindet hat er bis heute nicht erbracht.