Gerichtstermin absagen?

3 Antworten

Wenn es ein Antragsdelikt war, kannst du den Strafantrag zurückziehen, dann ist der Termin hinfällig. War es ein Offizialdelikt, so wird die Verhandlung stattfinden und du hast zu erscheinen.


Consigliere91  13.08.2020, 20:50

Und wenn es ein relatives Antragsdelikt war 😂

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Wenn es hier um Strafrecht geht: bei einer Vorladung durchs Gericht oder die Staatsanwaltschaft und durch die Polizei, wenn sie durch die Staatsanwaltschaft beantragt wurde, musst du hingehen. Ist es ein Antragsdelikt wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch, kannst du wie von den anderen erwähnt deinen Strafantrag zurückziehen. Das dürfte bei der Polizei gehen. Dann wäre die Ermittlung vorbei.

Bei Zivilrecht: Wenn du schon Klage erhoben hast, kannst du die Klage für erledigt erklären oder zurücknehmen.

Wenn ein Gerichtstermin anberaumt wirst, so hast Du zu diesem zu erscheinen.

Du kannst zwar einen Strafantrag zurückziehen .... eine Anzeige jedoch nicht.