Nebenkostenabrechnung erst nach 1,5 Jahren?

5 Antworten

Die NK-Abrechnung für 2017/2018 hätte spätestens am 30.09.2019 und die für 2018/2019 spätestens am 30.09.2020 bei Dir sein müssen.

Sie muss immer spätestens ein Jahr nach der Abrechnungsperiode dem Mieter vorliegen.

So wie es aussieht, hat Dein Vermieter die Abrechnungen fristgerecht vorgelegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Zeitraum zwischen den Zugängen der Abrechnungen ist unwichtig. Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum.

Geht der vom 1.10.2018 - 30.9.2019 liegt der Zugang im Juli 2020 innerhalb der 12monatigen Abrechnungsfrist. Also völlig in Ordnung. Das wäre es auch noch am 30.9.2020

Das ist rechtens, der VM hat 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraum zeit die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Hat sich wahrscheinlich wegen Corona etwas verzögert ist aber noch in der Zeit.

Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ablauf der Periode vorgelegt werden

Der Vermieter hat nach dem Abrechnungszeitraum 12 Monate Zeit. Wenn der Zeitraum am 31.09.19 endet hat er bis zum 31.09.20 Zeit dafür. Der 21.07.20 ist also vollkommen in Ordnung.