Erpressung vorgeworfen?
Wenn man Erpressung vorgeworfen bekommt, jedoch lediglich Geld verlangt, um Schäden durch Betrug auszugleichen, ansonsten damit droht Anzeige zu erstatten.
Hat dann der Vorwurf irgendeine Rechtsamkeit ?
Hoffe ihr versteht die Frage
2 Antworten
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Erpressung gibt es eigentlich nicht. Das nennt sich unter Juristen Nötigung.
Eine Nötigung liegt jedoch nur vor, wenn man rechtswidrig etwas verlangt. Eine Strafanzeige ich jedoch selbst ein Rechtsmittel und kann daher natürlich nicht rechtswidrig sein.
Lass den einfach labern und stelle Strafanzeige wegen Betrugs.
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Erpressung gibt es eigentlich nicht.
Hm. Sollte man vielleicht dem Gesetzgeber mitteilen, damit der seinen Fehler in § 253 StGB behebt.
Eine Strafanzeige ich jedoch selbst ein Rechtsmittel
Nein.
und kann daher natürlich nicht rechtswidrig sein.
Auch das sollte man dem Gesetzgeber mitteilen, damit er die §§ 145d, 164 StGB korrigiert.
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Nein, das ist völlig in Ordnung. Man sollte es dann aber auch tun und den Betrug anzeigen. Nur drohen und nicht machen ist lächerlich.