Hi,

Ich habe eine Frage ...

Und zwar sind Screenshots auf einem Handy als alleiniges Beweismittel vor Gericht zulässig ?

Es geht darum das ich mit meiner Exfrau in einem Scheidungskrieg und Sorgerechtskrieg bin.

Sie versucht immer wieder mich mit angeblichen Screenshots von WhatsApp Verläufen wegen angeblich sexueller Nötigung und Erpressung anzuzeigen und mir das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn nehmen zu lassen.

Alle Anzeigen bei der Polizei wurden fallengelassen weil die angeblichen Screenshots aussahen als wären sie verändert gewesen. Ich würde auch nie zu einer Aussage oder Ähnlichen vorgeladen.

Nun bekomme ich plötzlich ein Schreiben vom Amtsgericht/Familiengericht das ich vorgeladen bin wegen eines Eilantrags meiner Exfrau auf alleiniges Sorgerecht wegen genau der selben angeblichen Screenshots (sexueller Nötigung und Erpressung) die die Polizei zuvor abgelehnt hat weil sie offensichtlich verändert gewesen sind.

Wie kann es also sein das ein Gericht Screenshots als einzigsten Beweismittel anerkennt obwohl die Polizei diese vorher als verändert abgelehnt hat ?!

Ich hatte bis jetzt auch nirgendwo die Chance mich zu äußern oder Ähnliches.