Gibt es kein Gesetz, dass man Ware wie Lego oder Magic-Karten nicht geöffnet zurück schicken kann?

2 Antworten

Nein, du verlierst dein Widerrufsrecht, wenn du die Sache mehr nutzt als es im Laden möglich wäre.


HansImGlueck178  16.08.2020, 23:10

Das ist falsch. Das Gesetz erlaubt hier sogar deutlich mehr als in einem typischen Laden möglich wäre.

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HansImGlueck178  16.08.2020, 23:14
@AnglerAut

Doch. Lies mal das Gesetz und ein paar Gerichtsurteile. Man darf die Ware auspacken und auch ausführlich testen.

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Bluepurple  16.08.2020, 23:44
@HansImGlueck178

Du darfst garantiert keine Magic Packungen öffnen, gucken was drin ist und bei nichtgefallen zurückschicken. Die Ware muss so zurückgesendet werden, dass sie erneut verkauft werden kann - was weder bei einem aufgebauten Lego Set noch bei aufgerissenenen Kartenpackungen für Sammelspiele möglich ist.

Zurückgeben kann er die ware trotzdem aber wird nicht den vollen Preis zurückerhalten, wenn überhaupt.

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nanfxD  16.08.2020, 23:47
@HansImGlueck178

Lies das Katalysatorurteil des BGH, da gibt es dann Wertersatz da es mehr ist als man im Laden machen darf

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HansImGlueck178  16.08.2020, 23:49
@nanfxD

Dann lies du mal das Matratzenurteil. Bei dem Katalysatorurteil war die Urteilsbegründung nicht, dass das über die Prüfung im Laden hinausging.

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HansImGlueck178  16.08.2020, 23:52
@Bluepurple

Bei versiegelten Boostern von Sammelkarten kann der Verkäufer mit etwas Glück im Recht sein, wenn er den Widerruf nicht annimmt. Bei einem ausgepackten Legoset hat er hingegen keinerlei Chance. Der Kunde darf das Produkt (und zwar das vollständige Produkt) auf Beschaffenheit und Funktion prüfen.

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nanfxD  16.08.2020, 23:53
@HansImGlueck178

25 (1) Eine Ware, die bestimmungsgemäß in einen anderen Gegenstand eingebaut werden soll, ist für den Käufer im Ladengeschäft regelmäßig nicht auf ihre Funktion im Rahmen der Gesamtsache prüffähig. Daher ist eine solche Prüfung auch beim Kauf im Fernabsatz nicht wertersatzfrei zu gewähren (so auch jurisPK-BGB/Wildemann, 6. Aufl., § 357 Rn. 49; Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335, 1346; aA KG Berlin, KGR 2008, 244, 247 [Einbau eines Autoradios]; Staudinger/Kaiser, aaO, Rn. 47).

wohl analog auch auf boosterpacks anwendbar, Lego sieht’s anders aus da haste recht

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HansImGlueck178  16.08.2020, 23:53
@AnglerAut

Dafür muss die Ware (nicht die Verpackung!) aber soweit beschädigt sein, dass sie 70% ihres Werts verloren hat.

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HansImGlueck178  16.08.2020, 23:54
@nanfxD

Wie gesagt, bei versiegelten Boostern ist ein Widerruf eher schwierig. Bei einem Legoset ist die Sache aber klar, vor allem weil im Ladengeschäft oft Musterware zur Prüfung zur Verfügung steht.

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nanfxD  16.08.2020, 23:55
@HansImGlueck178

Jo das stimmt, Lego geht klar vllt Wertersatz wegen der Plastiktüten oder so 🤷‍♂️

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HansImGlueck178  16.08.2020, 23:58
@nanfxD

Da die Plastiktüten nicht die Ware darstellen und auch nicht den Wert der Ware ausmachen, wird da nichts zu machen sein. Der Kunde hat keine Verpflichtung, die Ware in der Originalverpackung zurückzusenden.

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Bluepurple  16.08.2020, 23:59
@HansImGlueck178

Zurücksenden darf er - du kannst aber geltend machen, dass du als Verkäufer bspw. das Set auf vollständigkeit prüfen musstest, neu sortieren, evt auseinanderbauen musstest, ebenso ist die ovp nicht mehr neu.

Du darfst im grunde deinen aufwand in rechnung stellen, dass das Zeit weiterverkauft werden kann.

ABER vor gericht ist das alles schall und rauch. es wurde auch benutzte unterwäsche als zu erstatten durchgewunken weil es ja "einen markt für benutzte unterhosen gibt". GIbt meiner Meinung einfach Grenzen

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HansImGlueck178  17.08.2020, 00:00
@Bluepurple

"dass du als Verkäufer bspw. das Set auf vollständigkeit prüfen musstest, neu sortieren, evt auseinanderbauen musstest, ebenso ist die ovp nicht mehr neu"

Sortieren, prüfen, neu verpacken usw. ist kein Wertverlust und das muss der Kunde nicht erstatten.

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HansImGlueck178  17.08.2020, 00:01
@AnglerAut

So funktioniert das nicht. Dann muss zum einen der Gebrauch über das reine Prüfen der Funktion und Beschaffenheit nachgewiesen werden (denn so eine Prüfung darf der Kunde vornehmen), zum anderen muss auch der tatsächliche Wertverlust nachgewiesen werden.

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nanfxD  17.08.2020, 00:01
@HansImGlueck178

Gerade bei Sets sind auch Tüten und sowas teilweise wertvoll, wäre mir da nicht so sicher. Denn wenn die Orginalverpackung weg ist sinkt ja der Wert.

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HansImGlueck178  17.08.2020, 00:03
@nanfxD

Den Richter, der sich davon überzeugen lässt, dass eine transparente Plastiktüte wertvoll ist, den kannst du aber lange suchen. Und die veränderte Verpackung mindert grundsätzlich nicht den Warenwert, auch da gibt es Urteile zu.

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Bluepurple  17.08.2020, 00:09
@HansImGlueck178

Ja, das wird halt vor Gericht rumgebogen, dass es zum Verbraucher passt(klingt böse, ist aber so). FAKTISCH ist eine fehlende OVP eine Minderung des zu erwartenden Verkaufspreises und schädigt somit den Verkäufer.
Aber ja, da kommen dann große Scheuklappen und die Ohropax raus, damit man die Argumentation ja nciht verstehen kann (also beim Richter).

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nanfxD  17.08.2020, 00:09
@HansImGlueck178

Es gibt auch bunte Tüten 🤷‍♂️ Glaube es gibt Pokémonboostertüten die sind 20€ wert ohne Karten

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HansImGlueck178  17.08.2020, 00:29
@Bluepurple

Das Gesetz spricht nun mal nicht vom Verkaufspreis, sondern vom Warenwert. Das sind zwei verschiedene Dinge. Der Verkaufspreis kann sich zum Beispiel auch durch eine geänderte Nachfrage verringern.

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Bluepurple  17.08.2020, 17:08
@HansImGlueck178

Das ist richtig, trotzdem schädigt es den Käufer. Man setzt als Grundlage für nen seltenen Oldtimer ja auch nicht unbedingt den Kaufpreis vor 50 Jahren an und zieht dann die Wertminderung ab.

Macht zumindest wenig Sinn. Machen aber viele Dinge nciht.

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Bluepurple  17.08.2020, 17:18
@HansImGlueck178

Wenn man ihn weiterverkauft, kann der käufer sehr wohl von davon gebrauch machen. Wenn der Wagen beschädigt zurückgegeben wird, wird ja auch nicht der original Einkaufspreis als Referenz benutzt, sondern der Sammlerwert.(Hoffe ich)

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Es gibt keins, es gelten die Spielregeln der Partner, es gibt ja eins für geöffnete Ware.

Teste es, mit Packung Taschentücher, Deoroller, Streicholzschalteln, Unterwäsche, Pizza, oder so.

Ich lese, Zitat:

Einige Waren sind vom Widerrufs­recht im Versand­handel ausgenommen.

Das gilt etwa für versiegelte CDs oder DVDs, sobald die Versiegelung geöffnet ist.

Auch den Kauf von speziell nach ihren Wünschen ange­fertigter Ware können Kunden nicht rück­gängig machen.

Maßgefertigte Vorhänge zum Beispiel fallen darunter.

Auch Konzert- und Theaterkarten sowie die Lieferung von Speisen und Getränken (Pizza-Bestellung, Party-Service) sind vom Widerruf ausgenommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung