Sind Screenshots auf dem Handy als alleiniges Beweismittel vor Gericht zulässig?
Hi,
Ich habe eine Frage ...
Und zwar sind Screenshots auf einem Handy als alleiniges Beweismittel vor Gericht zulässig ?
Es geht darum das ich mit meiner Exfrau in einem Scheidungskrieg und Sorgerechtskrieg bin.
Sie versucht immer wieder mich mit angeblichen Screenshots von WhatsApp Verläufen wegen angeblich sexueller Nötigung und Erpressung anzuzeigen und mir das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn nehmen zu lassen.
Alle Anzeigen bei der Polizei wurden fallengelassen weil die angeblichen Screenshots aussahen als wären sie verändert gewesen. Ich würde auch nie zu einer Aussage oder Ähnlichen vorgeladen.
Nun bekomme ich plötzlich ein Schreiben vom Amtsgericht/Familiengericht das ich vorgeladen bin wegen eines Eilantrags meiner Exfrau auf alleiniges Sorgerecht wegen genau der selben angeblichen Screenshots (sexueller Nötigung und Erpressung) die die Polizei zuvor abgelehnt hat weil sie offensichtlich verändert gewesen sind.
Wie kann es also sein das ein Gericht Screenshots als einzigsten Beweismittel anerkennt obwohl die Polizei diese vorher als verändert abgelehnt hat ?!
Ich hatte bis jetzt auch nirgendwo die Chance mich zu äußern oder Ähnliches.
3 Antworten
Dann solltest du schnellstens einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten, denn sexuelle Nötigung, bzw. Erpressung ist eine Straftat.
Ich hatte bis jetzt auch nirgendwo die Chance mich zu äußern oder Ähnliches.
Musst Du auch nicht, es gibt ja jetzt die Vorladung.
Alle Anzeigen bei der Polizei wurden fallengelassen weil die angeblichen Screenshots aussahen als wären sie verändert gewesen.
Das ist eher komisch, weil das entscheidet ja nicht die Polizei. Aber wenn dem so ist, dann gibt es dazu einen Vorgang. Den solltest Du Dir kommen lassen. Evtl. die entsprechenden Polizisten als Zeugen.
Und ansonsten entscheidet der Richter, was er zulässt als Beweis und welchen Beweisen er glaubt.
Was ein Richter als Beweis anerkennt, entscheidet er in jedem Einzelfall selbst.