Hallo zusammen,
man muss ja mit dem Folgeantrag am Ende des vierten Semesters einen Leistungsnachweis vorlegen. Wenn ich den Antrag spätestens am 30.Juni stellen muss, die Hausarbeiten und Prüfungen erst im August fällig sind und die Ergebnisse erst im Oktober da sind, ist es dennoch möglich ohne Unterbrechung BAföG im 5. Semester zu beziehen? Bekommen dann alle Studenten in den ersten Monaten des 5. Semesters kein BAföG?