Endlich habe ich mal ein Guthaben und könnte mir dieses auszahlen lassen.
In der Abrechnung sind zwar wieder mal Fehler, aber ich überlege mir noch, ob ich es dabei belasse, um Ruhe zu haben.
Allerdings wurde die Abrechnung unter Vorbehalt gemacht, falls noch irgendwelche Rechnungen nach kommen.
Kann ich mir das Guthaben auszahlen lassen und ggfs. später noch Widerspruch (auch in Bezug auf die jetzt schon gemachten Fehler) einlegen, falls doch noch eine Forderung kommt?
Warum überhaupt sollten da noch Rechnungen kommen? Irgendwo habe ich zwar etwas von Grundsteuer gelesen, aber in der Abrechnung steht diese ja schon drin.
Weiß jemand etwas darüber?