Mobilcom-debitel bittet um Rückruf nach schriftlicher Kündigung. Muss ich reagieren?
Hallo Leute,
habe eine Vertrag bei mobilcom-debitel, der im August 2021 verlängert werden würde. Ich habe versucht im Online-Portal zu kündigen, aber da geht nur eine "Kündigungsvormerkung". Also habe ich schriftlich gekündigt und habe folgende Antwort erhalten:
"Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen. Zu Ihrer Vertragsbeendigung haben wir noch ausstehende Fragen. Rufen Sie uns bitte an: <Telefonnumer>.
Bitte nennen Sie uns zu Beginn des Gespräches Ihre persönliche Bearbeitungsnummer: <Nummer>"
Muss ich darauf antworten? Muss ich da zurückrufen?
Gilt die Kündigung auch, wenn ich nicht zurückrufe?
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Damit wollen die das Problem umgehen, das man Dich wegen dem "aufschwatzen" eines neuen Vertarges oder dem Unterbreiten neuer Angebote nicht anrufen darf.
Rufst Du nun an, wird man versuchen, Dich zu überzeugen, das Du die Kündigung zurücknimmst und einen neuen (günstigeren) Vertrag anbieten - Du musst also nicht anrufen !
Stehe nun genau vor dem gleichem Problem. Habe sehr schlechte Erfahrung mit der Hotline, habe 2 mal einen Anruf bekommen und hatte dann ohne meine ausdrückliche Einwilligung auf einmal irgendwelche Abos von Zusatzdiensten.
Habe extra schriftlich per Einschreiben gekündigt um ganz sicher raus zu kommen und jetz das. Werde den Anbieter zukünftig auf jeden Fall meiden, aber das löst mein aktuelles Problem nicht.
Keine Ahnung. Ich habe selber erst schriftlich dort gekündigt und bin schon seelisch darauf eingestellt, dass ich diese Leute auch anrufen muss. Aber das werde ich nicht machen. In meinen Augen sind das Betrüger, die verlangen viel Geld und bringen keine Leistungen mehr. Mein Surfstick funktioniert seit mehreren Wochen nicht mehr, deshalb will ich von md weg.
Nein musst du nicht. Kündige immer über Aboalarm und dann schickt mir Mobilcom auch immer den gleichen Brief. Hab mich noch nie gemeldet, Vertrag war trotzdem immer pünktlich gekündigt. Hatte schon einige Verträge bei Mobilcom, da die echt günstig sind, wenn man sich von denen nicht abziehen lässt. Die wollen einen nur verunsichern.
Habe aber noch was gefunden:
Trotz Urteil vom 17.09.2020 machen die also einfach so weiter. Schade, dass der Verbraucherschutz hier nicht dran bleibt.