Ebay Retoure ohne danach gefragt zu haben - Mahnung 20€?
Hallo,
ich habe heute eine letzte Mahnung von Ratepay zu einem Ebay Artikel bekommen. Bei diesem handelt es sich um einen Ersatzlautsprecher für meinen Handy. Den ersten Artikel habe ich bezahlt. Dieser war allerdings fehlerhaft, dies habe ich dem Verkäufer gemeldet. Ohne danach zu fragen hat er mir einen Ersatzlautsprecher für den Ersatzlautsprecher geschickt. Einen Ersatzersatzlautsprecher. Naiv wie ich bin dachte ich er schenkt diesen. Auf meinen naiven Dank wurde nicht eingegangen. Die letzte Nachricht, die ich von diesem Gelesen habe, war Zitat:
"Sehr Geehrter Kunde
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir senden Ihnen heute, nochmal erneut die Ware raus."
Zurück zu der Mahnung: Ich habe diese, wie gesagt, heute erst bekommen. Ich soll bis zum 05.03. (das ist schon sehr bald) den Betrag von 20,07€ zahlen, für einen Artikel der für 5,19€ verkauft wird! Auf dem Brief steht, dass ich über Post und Mail kontaktiert wurde. Ich kann dem allerdings nicht zustimmen!
Gibt's da was zu machen, oder überweise ich das Geld einfach/schicke den Ersatzersatzlautsprecher zurück? Zahle ich dennoch die Gebühren, die angefallen sind?
Wie man wohl schon merkt, hatte ich mit sowas nie zu tun. Alles ging Reibungslos. Bis jetzt.
MfG
Update:
Verkäufer sagt der 2. Artikel war tatsächlich kostenlos, habe nichts mit der Mahnung zu tun. Ich soll Ebay kontaktieren.
Ist es möglich, dass dieser den Artikel über Ebay versendet hat? Somit hätte Ebay, eventuell, dies als einen unbezahlten Kauf gesehen. Allerdings steht bei mir unter Käufe nichts über einen zweiten Artikel. Sonst könnte es ja sein, dass es als Retoure vermerkt wurde und das Paket wurde nicht zurückgeschickt. Aber wiederrum habe ich kein Retourenformular und bei Ebay steht immernoch "verschickt" als Status.
5 Antworten
Wenn du so überweist, erkennst du die Forderung an. Wenn im Überweisungstext "Zahlung unter Vorbehalt" steht, kann später evtl. noch was geregelt werden.
Ich würde die Zahlung verweigern, da offensichtlich kein zweiter Kaufvertrag von beiden Seiten, abgeschlossen wurde. Ein Vertrag muss für beide Seiten gleich aufgefasst werden können.
Nichts tun ist auch falsch!! Kläre das. Die mangelhafte Ware ist nicht dein Eigentum. Fordere den Verkäufer auf, sie abzuholen und die Sache mit der Mahnung zu klären. Du hast nur einen funktionsfähigen Lautsprecher bestellt. Für den zweiten gibt es keinen Vertrag.
Gäbe es einen, hättest du dich zum Bezahlen verpflichtet. Den soll der Verkäufer mal vorweisen.
Bleib mal entspannt.
Du schreibst jetzt zurück: Lieber Verkäufer. Ihr defekter Lautsprecher steht hier zur Abholung bereit. Sie vereinbaren mit mir Art und Datum der Abholung. Mit freundlichen Grüßen. IchhheisKatsura
Das war es auch schon.
Sehr seltsam.
Mir ist das auch schon zwei mal passiert und ich bekam jeweils einen neuen Artikel zugeschickt und das war es dann.
Hatte er dich denn aufgefordert einen zurück zu schicken?
Bei einem Gewährleistungsfall zahlt er ja auch die Vsk, idR bekommt der Kunde da ein fertiges Retourelabel.
Hast du den beschädigten Artikel denn zurück gesendet?
Trotzdem bist du wie bereits geschrieben keinen zweiten kv eingegangen. Du hast einen Mangel angezeigt und eine ersatzlieferung bekommen.
Nein, wie gesagt, dachte wäre geschenkt. Die Nachricht des Verkäufers war für mich nicht gerade eindeutig. Hatte auf das Gute im Menschen gehofft. Man täuscht sich wohl.