Mein Bruder und ich haben bereits 1995 ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen (50/50) von unseren Eltern geschenkt bekommen. Bei der Eigentumsumschreibung wurde auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht für unsere Eltern im Grundbuch eingetragen.

Seit 1997 bewohnt mein Bruder in diesem Mietshaus eine gr0ße Erdgeschoßwohnung mit Doppelgarage, eigenem Gartenanteil und kleiner Schwimmhalle. Die Wohnfläche der Wohnung entspricht 20% der Gesamtwohnfläche im Gebäude.

Bisher wurde die Kaltmiete (Vermietung an Angehörige) zuzüglich der Umlagekosten von meinen Eltern übernommen. Nun nach dem Tod meiner Eltern und der Nachlasseröffnung wird in Kürze das Nießbrauchrecht im Grundbuch gelöscht und mein Bruder und ich sind gleichberechtige Eigentümer des Grundstücks mit Immobilie (Grundstücks-bzw. Bruchteilsgemeinschaft).

Nun kommt der Konflikt: mein Bruder ist der Ansicht , dass er als Eigentümer der Immobilie keine Miete zahlen muss. Auch versteht er nicht, dass er die Umlagekosten anteilmäßig zahlen soll. Die  Mieteinkünfte der übrigen Mieter betrachtet er als unser gemeinsamen Einnahmen aus der Immobilie. Ich bin allerdings der Ansicht, dass er mir einen Ausgleich für die von ihm genutzte Wohnung schuldet und natürlich im vollem Umfang für seine anteiligen Betriebskosten (Heizkosten u. Nebenkosten)  aufkommen muss. (Bem.  Ich selbst wohne nicht in diesem Haus und habe diesbezüglich keine Vorteile).