Hi,

Ein Bekannter will mich beauftragen, seine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen. Ich bin KEIN Makler und hab mit Immobilienhandel nichts zu tun. Dies wäre eine einmalige Tat sozusagen, juristisch heißt das glaube ich "Gelegenheitsmakler" 

Der Bekannte lehnt die Honorierung meiner Tätigkeit ab - er erwartet, dass ich meinen Provisionsanspruch beim künftigen Käufer geltend mache. Ich bin mit dem Bekannten nicht verwandt, und habe auch geschäftlich keine Beziehung. 

-Die Provision (3.5%) die ich vom Käufer kriegen würde, falls erlaubt, würde notariell beim Kaufvertrag festgehalten werden. 

-Auch würde ich die Provision in meiner Steuererklärung angeben und versteuern. 

-Und eine private Rechnung ohne Ausweisung von Steuern (MWST, Umsatzsteuer..) würde ich dem Käufer schreiben. 

Droht mir irgendwelches Unheil, wenn ich den Auftrag annehme und wie beschrieben abwickle, und wie wird es im Notarvertrag festgehalten (als Vermittlerprovision, Tippgeberprovision..:?) .

Kann ich mich auf irgendein Gesetz beziehen, das ich das einmalig darf?

Vielen Dank im voraus und bleibt gesund!!!