Defekte Küchengeräte, aber nicht mit im Mietvertrag?
Hallo zusammen,
Wir wohnen im Dachgeschoss mit vielen Schrägen, in unserer Wohnung wurde daher von den Eigentümern eine Maßangefertigte Küche verbaut. Laut Mietvertrag ist diese aber nicht in unserem Mietvertrag enthalten. Die Instandhaltung und Reparaturen müssen wir übernehmen.
Jetzt ist die Spülmaschine kaputt, wenn wir uns eine neue kaufen dürfen wir diese beim Auszug wieder mitnehmen? Oder müssen wir diese unseren Vermietern überlassen?
danke für die Hilfe :)
Lg
8 Antworten
Laut Mietvertrag ist diese aber nicht in unserem Mietvertrag enthalten.
Heisst das jetzt, dass mietvertraglich eine Gebrauchsueberlassung vereinbart wurde oder steht da gar nichts zur Kueche drin?
Wurde eine Gebrauchsueberlassung vereinbart, gehoert die Kueche nicht zur Mietsache und der Vermieter braucht fuer die Instandhaltung nicht aufzukommen. Kauft ihr eine neue Spuelmaschine, muesst ihr die alte aufbewahren und dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhaeltnisses zurueck geben. Eure neu gekaufte koennt ihr mitnahmen.
Wird die Kueche jedoch gar nicht im Mietvertrag erwaehnt, dann gehoert sie zur Mietsache und der Vermieter hat fuer die Instandhaltung zu sorgen.
Wir haben unsere damals in der Wohnung gelassen, aber nur weil wir im Haus ne komplett neue Küche haben. Grundsätzlich ist es so, das ihr das Teil gekauft habt, somit ist es euer Eigentum
Das stimmt allerdings. Das hatte ich vergessen dazu zu schreiben
Grundsätzlich ist es so, das ihr das Teil gekauft habt, somit ist es euer Eigentum.
Wo steht das denn, weil die FS schreibt:
..wird dem Mieter wie besehen zur Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese Kücheneinrichtung gilt somit nicht als mitvermietetes Inventar.
„Zur Verfügung gestellt“ bedeutet NICHT verkauft.
Der FS hat doch ein neues Gerät gekauft. Dieses ist ja sein Eigentum
Ich nehme an das Altgerät muss dem Einbau des Neugeräts weichen - hier muss man wissen das es sich beim Altgerät um Fremdeigentum handelt welches ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers nicht entsorgt werden darf.
Ich als Vermieter würde in dem Fall auch evtl. anfallende die Kosten der Entsorgung tragen.
Du schon. Aber du verstehst was ich meine? Klar hat der Vermieter ihn die Küche überlassen. Aber wenn er seine eigenen Geräte darin verbaut, warum auch immer, sind diese ja das Eigentum des Käufers. Ergo darf der FS seine Gerste bei einem Auszug mitnehmen wenn er das möchte. Sicher muss der Vermieter über den Zustand informiert werden.
Ggf kann man sich mit dem Vermieter ja auch auf irgendeine Einigung verständigen
Selbstverständlich nimmt der Mieter die selbst gekauften Geräte bei Umzug mit.
Möchte er das nicht kann er die dem VM verkaufen..das wird der Vormieter bei Auszug getan haben.
Nach deinem Kommentar wurde dir die Küche geliehen und nicht vermietet. Daher ist der Mietpreis der Wohnung deutlich unter dem einer adäquaten Wohnung. Hast du also günstiger als andere Wohnungen gemietet?
Ich kann Dir sagen wie ich das mal vor sehr vielen Jahren machte:
Ich legte mir einen gescheiten Kühlschrank zu, den alten stellte ich in den Keller. Als ich auszog, kam der alte Kühlschrank wieder hoch in die Küche und meinen zog ich mit um!
Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam mit der Kücheneinrichtung umzugehen. Sollten Schäden vom Mieter verursacht werden, sind diese vom Mieter zu seinen eigenen Lasten zu beseitigen
Ihr solltet euch auf diesen Abschnitt beziehen und mit dem Vermieter zunächst einmal klären, dass der Defekt NICHT von euch verursacht wurde und ihr ihm entsprechend kein neues Gerät "schuldet".
Das weitere Vorgehen (z.B. den Umgang mit dem defekten Teil) solltet ihr dann gemeinsam abklären und auch für Kompromisse offen sein.
Auch wenn der Vermieter zu nichts "verpflichtet" ist, könnte er sich ja trotzdem entscheiden, ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen, eine Reparatur in Auftrag zu geben oder euch einen Kompromiss anzubieten...
Das defekte Gerät aber darf nicht ohne Zustimmung des rechtmäßigen Besitzers entsorgt werden.