Habe ich, wenn der Vermieter sagt, es seine noch Mieten offen, das Recht auf ein Mietkontoblatt?
Damit ich sehen kann, was bei ihm eingegangen ist und was nicht und das mit meinen Kontoauszügen vergleichen kann?
Ohne Mietkontoblatt stehe ich nämlich nur mit seiner Aussage da und hab nichts womit ich arbeiten kann, denn gezahlt habe ich auf jeden Fall.
Oder kann er einfach sagen: "So und so viel ist offen, wie sich der offene Betrag genau zusammenstellt, kann ich ihnen im Detail nicht sagen" ?
14 Antworten
Dein Mietkontoblatt sind Deine eigenen Kontoauszüge. Du weißt, was Du wann zu zahlen hattest und kannst vergleichen, ob die Überweisungen immer erfolgt sind.
Zieht der Vermieter per Lastschrift ein, kontrolliere, ob irgendwann Lastschriften zurück gekommen sind.
Ergibt Deine Überprüfung, dass Du immer alles korrekt bezahlt hast, schreibe das dem Vermieter und bitte ihn, Dir mitzuteilen, wann er keinen oder zu geringen Geldeingang von Dir verzeichnet hat.
Das Recht hast du nicht. Eine Aussage des Vermieters, es seien Mieten offen, beweist nichts und stellt schon eine Verleumdung dar, wenn du anhand deiner Kontoauszüge das Gegenteil beweisen kannst.
Lass den Vermieter schwatzen und prüfe akribische deine Zahlungsausgänge zur Miete. Sollte der eine Zahlungsklage lostreten, kannst du kontern. Stellst du selbst fehlende Zahlungen fest, dann solltest du diese ausgleichen. Aber es besteht nur eine Zahlungspflicht bis zum Jahre 2017 rückwirkend. Davor liegende Mietforderungen sind verjährt.
Habe ich, wenn der Vermieter sagt, es seine noch Mieten offen, das Recht auf ein Mietkontoblatt?
.
Wozu brauchst Du diese Einsicht ?
Lasse Dir die Auflistung der offenstehenden Mietzahlungen erstellen und vergleiche / belege sie mit Deinen Zahlungen.
Du brauchst nicht Deinen Vermieter kontrollieren. Die Kontrolle Deiner Zahlungen sind vollkommen ausreichend.
Ohne Mietkontoblatt stehe ich nämlich nur mit seiner Aussage da und hab nichts womit ich arbeiten kann,
Deine Zahlungsnachweise...? Du wirst ja wohl Kontoauszüge bzw. Quittungen haben. Stell ihm die zur Verfügung (natürlich nicht die Originale), und du bist raus aus der Sache.
Ich als Vermieter würde dich ganz sicher nicht in meinen Kontoauszügen rumschnüffeln lassen.
Was ist das? Eine Art Mietkontoauszug, das der Vermieter manuell führt?
Könnte Dein Vermieter Recht haben ? ... wenn Du Deinen Zahlungen nicht vertraust ?
Na, dann ist doch alles gut. Wenn du einen Mahnbescheid bekommst, legst du Widerspruch ein, legst deine Zahlungsnachweise vor, und dir entstehen keinerlei weitere Probleme oder Kosten.
Mieten sind eine Bringschuld.
Sie haben den Nachweis zu führen, dass Sie gezahlt haben!
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird man eben diesen Nachweis von Ihnen verlangen.
Bleiben Sie den Beweis schuldig, werden Sie zur Zahlung der geforderten Miete und zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt.
um den Nachweis zeigen zu können, muss ich doch weissen um welche Monate es sich handeln soll
Es reicht der Hinweis des Vermieters, dass Beträge offen sind.
Zahlen Sie die geforderte Summe nicht, dann klagt er den Betrag ein und Sie sind beweispflichtig dafür, dass Sie wie auch immer, was, wann gezahlt haben.
Können Sie beweisen, dass keine Rückstände bestehen, dann verliert der Vermieter den Prozess und bleibt auf den Kosten sitzen.
Ja dann drag Ihn doch welche Monate du nicht gezahlt haben sollst.
Mietkontoblatt ist doch was anderes als Kontoauszug