Mietwohnung ohne Bonitätsprüfung?

9 Antworten

Die Vermieterin hatte bestimmt mehrere Interessenten und garantiert waren auch welche dabei, die unaufgefordert ihre schriftliche Schufa-Auskunft vorgelegt haben. Sie wird zu dem Punkt kommen, wo sie sich zwischen mehreren Interessenten entscheiden muss und spätestens dann wird sie feststellen, dass es Interessenten gibt, bei denen sie die Schufa vorliegen hat und Euch, wo das fehlt.

Die Entscheidung wird ihr dann recht leicht fallen.

Wir hatten mal den Fall, wo es um eine größere Wohnung ging und zwei Familien in der engeren Auswahl standen. Der eine Familienvater hat gemeint, die Schufa würde er noch nach reichen. Der andere hat gesagt, bis zum ... hätten sie die Schufa vorliegen und tatsächlich legte er uns seitenweise Einträge vor von sich.

Die Prüfung hat ergeben, dass beide ihre Schulden komplett bzw. nahezu komplett und regelmäßig zurück gezahlt hatten.

Bei den anderen erfuhr ich vorab, dass Verbraucherinsolvenz angemeldet war und als ich dann nochmals nach der Schufa-Auskunft fragte, wurde mir kleinlaut mitgeteilt, dass man keine Schufa-Auskunft beantragt hatte, weil diese ziemlich negativ ausgefallen wäre.

Die eine Familie war also total ehrlich und die andere wollte mich belügen. Wer die Wohnung schließlich bekommen hat, dürfte klar sein.

Es hat übrigens seither problemlos funktioniert.

Das wird IMMER vorher gemacht!

Rechtlich hat der Vermieter gar keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft.

Man gibt sie ihnen nur, weil man sonst keinen Mietvertrag bekommt. Wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, ist der Drops gelutscht.


Smokey2016 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 06:21

Bei der Besichtigung mussten wir keine Selbstauskunft ausfüllen. Die Vermieterin fragte nur ob wir negative Einträge haben und als wir dann nein sagten sagte sie nur, dass die dann keine weiteren Bedenken hat. Also könnten wir auch das Glück haben, dass die uns vertrauen und wir den Mietvertrag such ohne Bonitätsprüfung bekommen?

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bwhoch2  01.03.2021, 08:49
@Smokey2016

Natürlich könnte das sein. Wenn die Vermieterin so gutgläubig ist...

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Ist der Mietvertrag unterschrieben und die Vermieterin verlangt dann noch eine Auskunft, könnte der Mietvertrag wegen der unrichtigen mündlichen Angaben für nichtig erklärt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Schufaauskunft und Gehaltsbescheinigungen müssen vor Abschluss des Mietvertrages ganz sicherlich noch vorgelegt werden.

Heutzutage kauft kein seriöser Vermieter die Katze im Sack. Und das ist auch gut so!

Natürlich wird das ggf. vor der Vertragsunterzeichnung geprüft, danach ist das egal.