BaB Nachzahlung wird einbehalten, zurecht?
Hallo an alle, ich habe Ende letzten Jahres BaB beantragt, nachdem ich lange ein Hin und her mit dem jobcenter hatte. Die Bearbeitung und die beschaffung sämtlicher Dokumente und Unterlagen hat ebenfalls einige Monate in Anspruch genommen. Freitag bekam ich dann einen Brief, in dem mein Antrag bewilligt wird. Allerdings ist im Brief auch die Rede von einer Nachzahlung von Oktober 20 - zum aktuellen Zeitpunkt, die aber einbehalten wird. Der angegebene Grund ist, dass das Geld ans Jobcenter geht, da wie oben erwähnt es anfangs ja ein großes hin und her gab. Meine Frage ist im Endeffekt nur, ob die Agentur für Arbeit das überhaupt darf? Bin dankbar für jede Antwort.
2 Antworten
Wenn das Jobcenter für besagten Zeitraum für dich in Vorleistung gegangen ist, also deinen Bedarf voll bzw. wegen evtl. anderem Einkommen wie Kindergeld nur aufgestockt hat, dann ist das korrekt.
Dann wird das Jobcenter bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen gestellt haben, du solltest dann von beiden Seiten einen Bescheid erhalten, aus diesem solltest du dann entnehmen können was das Jobcenter erstattet haben möchte und was du dann ggf. noch von dieser Nachzahlung bekommst.
Ja das kann Rechtens sein.
wird das Geld erstmal zu mir überweisen und ich muss das da an Jobcenter überweisen oder geht das direkt an Jobcenter