Heizkostenverteilung in Eigentümergemeinschaft

Hallo ihr lieben Wissenden,

ich würde mich über eure Ratschläge freuen:

hier mein Problemfall:

die Eigentümer"gemeinschaft" zu der ich gehöre (12 ET) hat jahrelang Heizkosten nach dem Abrechnungsprinzip 80/20 abgerechnet (abrechnen lassen). Ein Eigentümer des DG hat dagegen geklagt (neue Heizkostenverordnug sagt Regelfall sei 70% nach Heizkostenverbrauch und 30% nach qm) und nun haben wir in 2012 nach 70/30 abgerechnet. Dies Heizkostenabrechnung für 2012 liegt allerdings nicht vor.

Ich selbst wohne wohl in der kältesten Wohnung mit drei Außenwänden und ich habe hohe Heizkosten, weil ich es gern normal warm habe. Ich würde nun gerne wissen, wie die neue Regelung sich konkret auf mich auswirkt. Aber trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung hat der Verwalter keine Heizkostenabrechnung zugesandt/ angefertigt ... keine Ahnung ... der bringt mich zur Weißglut, er reagiert einfach nicht. Der Ablesedienst war jedenfalls im Januar 2013 schon da und die Abrechnung könnte längst da sein.

Das wäre ja jetzt auch alles nicht so dringlich, wenn nicht schon auf der heutigen (!) Eigentümerversammlung der TOP stände: Abstimmung über die Rückkehr zum Abrechnungsmodus 80/20.

Wie soll ich über etwas abstimmen, wenn ich nicht informiert bin? Wenn ich garnicht vergeleichen kann? Das habe ich dem Verwalter mitgeteil Ich bin der Ansicht, dass ein TOP oder Antarg nicht abgestimmt werden kann, wenn die nötigen Informationen nicht vorliegen. Das ist meiner Ansicht nach fehlerhafte Verwaltung, oder wie seht ihr das - und was kann man da machen?

Ich habe vor den TOP - falls abgestimmt wird und wieder 80/20 kommt - ebenfalls anzufechten.

Die anderen Eigentümer waren alle sauer auf den der 70/30 eingeklagt hat, weil er auch schon andere Rechstreite betreibt. Bei diesem letzten war er aber sehr schnell positiv beschieden worden - was mich beeindruckt hatte.

Seitens des Heizkostenablesers wurde mir gesagt, dass 70/30 die Regel ist, mein Onkel, ein Anwalt sagte mir 70/30 sei gerechter, beide meinten an die Abweichung auf 80/20 seien zahlreiche Bedingungen geknüpft, die sie nicht genau kannten. Ich nehme an, dass dies ZB die energetische Sanierung des Hauses ist - das Haus ist aber alt und es liegt keine Wäremdämmung vor, sogar sind die Leute (zZ) dagegen.

Meinen Fragen:

Kann der Verwalter den Modus der Heizkostenabrechnung abstimmen lassen, wenn die dazu nötige Information (konkrete Heizkostenabrechnung 2012) nicht vorliegt. Wenn nicht: was kann ich konkret gegen diese mangelhafte Verwaltung tun?

Falls 80/20 mehrheitlich beschlossen würde - hat das vor Gericht Bestand?

Ich bin wegen diesem ganzen Mist mit dem ewigen Ärger in der Eigentümer"gemeinschaft" so genervt, dass ich inzwischen fast bereue gekauft zu haben. Allerdings ist es eine Immobilie in Toplage, die sehr an Wert gewonnen hat. Insofern denke ich daran auszuziehen und zu vermieten - dann kommt nicht alles so nah an mich ran.

Für eure Ratschläge wäre ich wie gesagt sehr dankbar!

VG annjje

Muß der Verwalter zum gen. TOP die Abrechnung 2012 rechtzeitig schriftl. vorlegen? 100%
Hätte der mehrheitliche Beschluß Heizkosten nach 80/20 abzurechnen vor Gericht Bestand? 0%
Sollte ich den etwaigen Beschluß anfechten/ vor Gericht auf 70/30 klagen? 0%
Heizkostenabrechnung, Wohneigentum
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