Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?
Hallo zusammen,
ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.
Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.
Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.
Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?
Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!
Danke im Voraus schonmal :)!
Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
4 Antworten
das einzige was du machen könntest wäre die lampen zusammen zu bauen, wieder zu zerlegen und als bausatz anzibeiten. dafür muss das ganze aber so aufgebaut werden, dass alles mit entsprechend zertfizierten steckverbindern zusammengesteckt wird. stichwort möbelunterbauleuchten.
wenn du mit stckbaren led stripe systemen oder so wie z.B. von paulmann arbeitest, geht es.
lg, anna
Du bist in diesem Fall Hersteller eines Elektrogeräts und somit haftbar für Dein Produkt, und zwar ohne wenn und aber.
Außerdem musst Du selbstverständlich ein Gewerbe anmelden und Deine Einnahmen versteuern, aber das weißt Du ja sicher.
Nein.
Und sorry, Du hast offensichtlich keine Ahnung von dem, auf was Du Dich da einlassen willst und welche (finanziellen) Folgen da auf Dich zukommen können.
Lass es!
Stimmt vielleicht, aber ich möchte es ja verstehen und etwas darüber lernen ;)
Siehst Du... und damit bist Du in einem Spannungsbereich, der lebensgefährlich sein kann. Jetzt kannst Du natürlich sagen, Du nimmst eine fertige Anschlußleitung mit Schnurschalter und Fassung... aber die must Du dann auch so verbauen, dass mechanisch nichts passieren kann. Das ist Deine Verantwortung und wenn hier eine Zugentlastung fehlt oder das Kabel sich irgendwo aufscheuert... und es passiert ein Unfall, wirst Du in die Pflicht genommen.
Das war tatsächlich der Plan, eine LED-Röhre zu nehmen, die bereits einen fertigen Anschluss hat, den man in die Steckdose stecken kann. https://www.amazon.de/dp/B00M83LK42?ref_=pe_780061_41837241_dpLink Beispielhaft wie diese. Aber ich merke schon, mit der Haftung ist das kein Kinderspiel 🙃 Danke und Lg
Spielt keinerlei Rolle; wenn Du etwas gekauftes änderst, dann bist Du der Hersteller:
Beispiel Elektronikprodukte
Verkauft ein Onlineshop Elektronikprodukte, ganz gleich welcher Art, so hat der Betreiber darauf zu achten, dass die Produkte auch die entsprechenden Sicherheitsstandards einhalten. Sämtliche Elektrogeräte bzw. Elektronikprodukte müssen vom Hersteller auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit geprüft werden. Wenn ein Onlinehändler Elektronikprodukte aus dem Inland zum Weiterverkauf bezieht, muss er im Prinzip auf die CE-Kennzeichnung achten. Dies gilt vor allem dann, wenn das Produkt noch nicht vorher Inverkehr gebracht worden ist. Onlinehändler, die Elektronikprodukte z.B. aus dem nichteuropäischen Ausland importieren und Ihrem Onlineshop verkaufen, sind erstmalige Inverkehrbringer und damit Hersteller. Als solcher ist der Onlinehändler auch verpflichtet, die Sicherheit des Produktes gegenüber seinen Kunden zu gewährleisten.
Quelle: https://www.onlineshop-basics.de/kurz-erklaert--das-produkthaftungsgesetz-14.html
Und deshalb nochmal der eindringliche Rat:
Lass es!Danke, also das ist ja schonmal ein wichtiger Punkt. Für mich liest es sich jetzt so, dass wenn ich LEDs innerhalb Deutschlands bestelle, die das CE-Prüfsiegel haben, dadurch eine Sicherheit gewährleistet wird (auch von mir als Hersteller) .. verstehe ich das richtig? LG
..dadurch eine Sicherheit gewährleistet wird ( auch von mir als Hersteller) .. verstehe ich das richtig?
Ja.
Du gewährleistest dadurch eine Sicherheit, für die Du im Falle eines Falles auch vollumfänglich haftest.
Und damit bin ich auch hier raus.
CE ist kein prüfsiegel.
CE ist eine kennzeichnung des herstellers, dafür muss das produkt nicht durch eine prüfung gehen(sollte es aber wohl).
Mit der CE kennzeichnung sagt ein händler/hersteller dass das produkt europäischen standards entspricht. Das ist erstmal nur eine behauptung die von niemandem geprüft wird(darum kein prüfsiegel).
Wenn Du beispielsweise bei 12 oder 24V mit einer Buchse und einem Steckernetzteil betreiben würdest, wäre es kein Problem. Einfach ein universelles Netzteil mit einem Hohlstecker nehmen und an der Lampe dazu eine Buchse... fertig! Dann kannst Du auch, wenn man mit dem Netzteil was ist, dieses problemlos tauschen. Nimm 12V mit einem passenden Hohlstecker, was die Router auch haben und Du hast ein Argument, dass der Kunde auch in Bedarfsfall so eines nehmen kann... was man auch oft noch irgendwo zuhause hat.
Ich würde höchstens ein "gehäuse" für die lampe bauen und gehäuse und lampe seperat verkaufen(oder, die lampe einfach verlinken). Damit solltest du alle probleme die damit kommen, umgehen können.
Weil wenn es zusammengebaut ist, dann baust du ein elektrogerät, das würde ich nicht empfehlen.
Ein gewerbe musst du wohl bei beidem anmelden.
Danke für deine Antwort! So war auch mein Plan, sozusagen ein Gehäuse zu bauen und die LED Leuchtröhren mit fertigem Anschluss zu bestellen und so wie bestellt rein zukleben. Aber vielleicht kommt man um das separierte Verkaufen nicht herum. LG
Ein gewerbe musst du wohl bei beidem anmelden.
Nicht "wohl", sondern ohne wenn und aber.
Ganz schlechte Idee. Du haftest für alle Schäden die deine Lampen verursachen. Und eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung wirst du zum einen nicht kriegen und zum anderen könntest du die nie bezahlen.
Wenn ich die LEDs selber dann doch nicht fertig einbaue und einsetze, sondern der Kunde es selber zusammenstecken müsste.. würde das die Situation ändern? Lg