Das Unfallverursacher Dilemma?
Du bist in deinem Auto unterwegs zur Arbeit und schaust kurz auf dein Handy, um eine Whatsapp- Nachricht zu lesen. Gerade als du deinen Blick wieder auf die Strasse richtest, taucht ein Fussgänger vor deinem Wagen auf. Obwohl du sofort auf die Bremse stehst, überfährst du ihn. Weil du brüsk gebremst hast, knallt das hinter dir fahrende Auto in deinen Wagen und es kommt zu einer Karambolage mit mehreren Fahrzeugen.
Als du benommen aus dem Auto steigst, siehst du, dass der Fussgänger tot ist. Da kommt eine verstörte, weinende Frau auf dich zu, die aus einem der anderen involvierten Autos gestiegen ist. Sie ist ausser sich, weil sie glaubt, dass sie es war, die den Fussgänger überfahren hat. Du weisst, dass dem Unfallverursacher mehrere Jahre Gefängnis drohen. Was tust du?
9 Antworten
Denkst Du, man könnte den toten Fußgänger der Frau "in die Schuhe schieben", die da heulend angelaufen kommt? Was denkst Du, wie blöde Rennleitung, Staatsanwälte und Gutachter sind? Ein altes Sprichwort sagt, Du mußt erst mal dahin riechen, wo die schon hin gekackt haben. Die kennen die tricks und Spielchen. Die erleben so was jeden Tag. Was für Dich eine Ausnahmesituation ist, ist bei denen Alltag.
Wer nachher schuld ist oder wieviel Teilschuld, wird sich bei den Ermittlungen ergeben. Denn ob Notbremsung oder nicht... Wer hinten auffährt hatte zumindest nicht genug Abstand oder war zu schnell.
Und... ein Dilemma sehe ich da nicht!
Ich schaue beim fahren nicht aufs Handy. Bei einem geröteten Fußgänger ist es auch egal, was du tust - es kümmert sich die Polizei darin und die wird dein Handy in dem Fall sicherstellen.
Vollkommen egal was ich tue, wenn ich der Verursacher bin, werde ich dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Bei Unfällen mit Todesfolge wird immer ein Gutachter eingeschaltet und der kann ganz genau sagen, welches Auto und damit auch welchen Fahrer welcher Teil der Schuld am Unfall trifft.
Das einzig logische - "Du" äußerst Dich vor Ort gegenüber der Polizei nicht zum Schadenhergang ...... sondern suchst Dir im eigenen Interesse umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, damit dieser anstatt Deiner den Schadenbericht verfasst.
Egal wie ..... der Schaden an Deinem Fahrzeug wird ehedem beweisen, dass "Du" den Fußgänger überfahren hast. Die Polizei würde das Fahrzeug sicherstellen. Und soweit das Handy auf Deinen Namen registriert ist, so würde auch festgestellt werden, dass Du das Handy zum Unfallzeitpunkt genutzt hast .....
Fazit ... da steht dann eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung im Raum.
Ehrlich sein und gerade stehen.
Mein Gewissen ist die letzte Instanz.
Ich habe mich noch NIE im Leben meiner Verantwortung entzogen.