Wann geht die Haftung bei Lieferung von Heizöl über?

Hallo zusammen, ich hatte heute etwas Probleme bei der Lieferung von Heizöl. Ich bin Hauseigentümerin. Die örtlichen Begebenheiten waren dem Fahrer nicht genehm. Meine Tanks sind nicht komplett einsehbar, sondern nur das obere Drittel, der Rest ist im Heizraum verbaut. Er sagte, er müsse mir aus Haftungsgründen die Lieferung verweigern. Nach langem Hin und Her habe ich das bestellte Heizöl dann bekommen. Er meinte, wenn bei der nächsten Lieferung die Wände um die Tanks nicht abgerissen sind, verweigert er die Lieferung und fährt wieder weg.

Ich bin der Meinung, dass die Haftung bei Eingang ins Haus auf den Hauseigentümer übergeht. Also der Fahrer bzw. die Firma oder deren Haftpflichtversicherung haften, wenn etwas vor dem Haus mit dem Heizöl passiert. z.B. Schlauch läuft aus, Wagen verliert Öl und dergleichen.

Wenn das Heizöl mein Eigentum erreicht (Zuleitungen, Rohre, Tanks), hafte ich selbst dafür, wenn z.B. ein Tank undicht ist. Das ist ja nicht das Problem des Fahrers, sondern meins.

Der gute Mann hat sich sehr aufgemantelt und mich unter Stress versetzt. Ich kam mir vor wie ein Depp, da ich die Wände im Keller, die um die Tanks verbaut sind, nun nicht mit einer Hand abreißen kann (und auch nicht werde).

Hat jemand Erfahrungswerte mit Haftungsübergang von Warenlieferungen? Heizöl ist ja nichts anderes. Bitte § oder Quelle oder Urteil verlinken. Vielen Dank.

(wie alt meine Tanks sind usw. ist meine Sache und ich will auch nicht über Kosten/Nutzen/Nachhaltigkeit von Ölheizungen diskutieren)

Recht, Heizung, Haftung, Heizöl, Lieferung, Auto und Motorrad
Anschuldigung Straßenrennen, Fahrerlaubnis entzogen?

Hallo. Ich hatte in einer anderen Frage schon mal erklärt was mir vorgeworfen wird, deswegen halte ich mich diesmal kurz.

mir wird vorgeworfen an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen zu haben. Ich bin definitiv kein Rennen gefahren!

Folgendene Beweismittel werden mir zur Last gelegt: Glaubhafte Angaben der Polizeibeamten (Zivilstreife), Video Aufnahme (die relativ kurz ist, darauf ist zu sehen das ich KEIN Rennen gefahren bin, aber dummerweise schneller als erlaubt war, gemessen wurde ich NICHT.), der andere Beschuldigte hat ein Geständnis unterschrieben in dem zu gibt das Er ein Rennen gefahren ist.

Der andere beschuldige hat nur ein „Geständnis“ gemacht, weil ihm versichert wurde das ihm sein Auto, Führerschein, Handy wieder ausgehändigt wurde. Sein Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ich habe nun Post vom Gericht bekommen in dem mir die Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnis nach Paragraf 111 a StPO die vorläufig zu entziehen.

Folgenende vergehen werden ebenfalls als Strafbar angesehen: Paragraf 315d abs. 1 NR 2, 69, 69a, 315f, 74, StGB

Mein Anwalt findet es ebenfalls merkwürdig das, dass verfahren von dem anderen Beschuldigten eingestellt wurde und ich quasi „verknackt“ werden soll.

Mein Anwalt will nun verhindern das mir meine Fahrerlaubnis entzogen wird. Was denkt ihr wie hoch sind da meine Chancen das zu verhindern? Vielleicht aus Erfahrungen oder Einschätzungen.

Ich mache mir dazu sehr viele Gedanken, deshalb beziehe ich euch ein um mit euch darüber zu diskutieren bzw. Eure Meinung zu hören.

Recht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Straßenrennen, Auto und Motorrad
Muss ein Pachtvertrag erneuert werden?

Einen schönen guten Abend, ich besitze einen Pachtvertrag (Garten), dieser besteht seit 2002 und ist an keinen Kleingärten gebunden. Mein Vertrag mit der Stadt ist einfach gehalten ohne große Regeln bzw Pflichten.

Nun ist es so, dass vor meinen Garten eine Wiese ist, die ich seit 2002 als Zufahrt zu meinen Garten nutzen kann. Diese Wiese wurde mit Fehlern an eine Vereinigung verpachtet.

Nun soll mein Wegerecht vertraglich geregelt werden und die Stadt hat einen gänzlich neuen Vertrag verfasst, der für mich nun zum Nachteil wäre. Ich erwähnte bei der Stadt, dass zu meinen bestehenden Vertrag einfach eine Ergänzung gemacht werden würde indem die Zufahrt geregelt wäre und eine Änderung nichts mit keinen Garten zu tun hätte.

Hier ein Zitat: (diese Aussage ist falsch, da der neue Vertrag dues im Paragraph 1 regelt, dass der neue Vertrag den alten aufheben würde)

"Der an Sie übersandte Vertragsentwurf, verweist auf das bestehende Pachtverhältnis und begründet kein neues. Ihr ursprünglicher Vertrag wurde bereits im Jahr 2002 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden jedoch die Gartenpachtverträge überarbeitet und an die tatsächliche Rechtslage angepasst. Da in Ihrem Fall die Zufahrt neu zu regeln ist, wurde der Pachtvertrag auf den aktuellen Stand gebracht."

Kann ja sein das andere angepasst wurden, aber die 4 Gartenbesitzer um mich herum haben auch ihr Verträge von 1980.

Wäre für eure Meinung bzw Hilfe dankbar, da ich gern mit den richtigen Argumenten agieren möchte

Recht

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