Inkassobetrag bezahlen, auch wenn die angemahnte Rechnung zwischenzeitlich bezahlt wurde?
Ich habe vor einiger Zeit eine Rechnung trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt (weil ich von einem Irrtum des Unternehmens ausging). Nach der zweiten Mahnung bezahlte ich die Rechnung dann, in der Zwischenzeit hatte das Unternehmen aber bereits ein Inkassobüro beauftragt.
Muss ich nun die Inkassovergütung trotzdem bezahlen?
3 Antworten
Sobald ein Inkasso-Unternehmen beauftragt ist, entstehen Inkassokosten. Überschneidungen sind nur am selben Tag ohne Folgen. Wenn zwischenzeitlich ein Inkasso beauftragt wurde, sind auch Zahlungen an den Auftraggeber nicht mehr zu leisten. Der volle Betrag ist an den Dienstleister zu entrichten, plus Inkassokosten.
Hast du es innerhalb des in der zweiten Mahnung gesetzten Zeitraumes bezahlt?
Ich hab's befürchtet... Das war ein echt saublöder Irrtum von mir, weil ich nicht gecheckt habe, dass ich über ein Marktplatz-Unternehmen eingekauft hatte, das ein separater Rechnungssteller ist. Die Hauptrechnung war längst ausgeglichen.
Das kommt auf den Einzelfall an. Du musst wahrscheinlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren bezahlen, pauschal sind (unabhängig davon was das Inkasso verlangt) glaube ich 2,50 Euro.
Nein, erst danach.