Metzelder 10 Monate Bewährung Kinderpornografie - zu niedrige Strafe?
Wie kann das sein? 10 Monate nur bei über 200 Kinderpornografischen Dateien die er bei Whatsapp herumgeschickt hat. Er muss nichts zahlen, nicht in den Knast, kann jetzt schön ein neues Leben beginnen, sich mit seinem Vermögen im Ausland absetzen und als neue Person beginnen. Zwar deutsches polizeiliches Führungszeugnis.. trotzdem Bewährung ist wie Freifahrtsschein.
"Gericht würdigte strafmildernde FaktorenDas Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die umfangreiche Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen.
Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. «Für mich hat er echte Reue gezeigt», hatte die Richterin gesagt."
Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen
Warum nur 2 Möglichkeiten ? ja nein ?
so wie die Geschlechter
6 Antworten
Zum einen finde ich es total anmaßend, wenn Leute, die über solch Fall nicht mehr wissen als die Schlagzeilen aus der Presse, sich anmaßen, das Urteil des Gerichts besser einschätzen zu können als der Richter, der sich monatelang mit dem Fall beschäftigt und alle Seiten gehört hat. Selbst der Staatsanwalt hat sich ja mit dem Strafmaß zufriedengegeben.
Zum anderen denke ich auch, dass man vom Strafmaß her deutlich unterscheiden muss zwischen jemand, der solche Videos herstellt und für Geld verkauft und jemandem, der sie sich nur herunterlädt, anschaut und vielleicht noch einem Kumpel weitergibt. Letzteres ist auch nicht ok, aber mit Ersterem nicht mal annähernd zu vergleichen (auch wenn ich genau weiß, dass hier jetzt wieder jemand geifernd einwenden wird, dass letzere erstere finanzieren). Und die in der Frage schon genannten strafmildernden Faktoren sind ergänzend auch nicht von der Hand zu weisen.
Eine Bestrafung vor einem Gericht hat auf Grundlage der geltenden Gesetze zu erfolgen. Das ist bei dem hier angesprochenen Urteil zweifelsohne der Fall. (Straf-) Gerichte sind nicht dafür da ein eingebildetes Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung zu bedienen, sondern dem geltenden Recht genüge zu tun. Erst recht verbietet sich hier ein "Entäuschend" Gefühl.
Für mich passt daher keine der beiden Antworten, es fehlt "Entspricht der Gesetzeslage".
Metzelder hatte dem Amtsgericht zufolge 2019 insgesamt 29 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt an die Frauen verschickt. Zudem hatte er den Angaben zufolge unterschiedliche Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Mobiltelefon besessen, das Gericht ging für September 2019 von 18 Dateien aus. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christoph-metzelder-kinderpornografie-urteil-ist-rechtskraeftig-a-356c5403-e706-4ff5-a58e-f77cb76db500
Von 200 Dateien wußte das Gericht offenbar nichts du hättest deine Erkenntnisse vor dem Urteil der Staatsanwaltschaft zukommen lassen können.
Bei DIESER Anzahl von Dateien ist das doch keine Strafe. Andere bekommen schon wegen 3 Bildern über 2 Jahre Bewährung und noch 250 Sozialstunden dazu. Seit 1. Juli '21 ist sogar mind. 1 Jahr Knast vorgeschrieben. Therapien sind auch nicht unbedingt erfolgversprechend. Knast aber auch nicht. Eher noch weniger, weil dort hilft einem keiner und nach der Entlassung bleibt man mit seinem Problem allein. Da muß man sich selbst um Therapie kümmern, sofern Bereitschaft vorhanden sich helfen zu lassen.
Finde ich nicht.
Strafmildernde Faktoren dürfen nicht vergessen werden, er hat eine Therapie angefangen und ist Ersttäter. Fernab dessen hat er so weit ich weiß auch kein Kind selbst Sexuell belästigt. Natürlich macht es das nicht besser aber ich finde es darf nicht vergessen werden, das er auch selbst eine Therapie angefangen hat, bevor es dazu gekommen ist.
Sowas muss in das Urteil mit einfließen.
Doch, natürlich macht es das besser.