Wann erfährt der Angeklagte von einer Anzeige?
Hi, mir wurde neulich mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht und jetzt frage ich mich, welche Schritte durchlaufen werden müssen, bis ich davon (schriftlich?) erfahre?
Die Anzeige würde nur sehr unwahrscheinlich durchkommen. Könnte es deswegen zum Beispiel sein, dass die Anzeige schon wieder fallen gelassen wurde, ohne dass ich überhaupt davon erfahren habe?
PS: Ich rede hier nicht von der Dauer, sondern was bei der Staatsanwaltschaft und Polizei passieren muss, bis man davon erfährt
6 Antworten
Also wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dass ist dann der Fall wenn ein Strafantrag vorliegt oder die Polizei bei einem Offizialdelikt von der Sache Kenntnis erlangt, dann muss dem Beschuldigten, im Laufe des Verfahrens und bevor das Verfahren dem Staatsanwalt vorgelegt wird und somit in die Eröffnung des Hauptverfahrens übergeleitet wird, die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern.
Mal abgesehen davon dass es in 99% Prozent der Fälle nicht sinnvoll für den Beschuldigten ist sich zu äußern, bestimmt die Ermittlungsbehörde WANN die Vorladung erfolgt. Das kann auch also auch der allerletzte Schritt sein.
Oftmals hat sich bis dahin aber schon rausgestellt dass sich die Anzeige als haltlos erweist und ein Hauptverfahren gar nicht erst eingeleitet wird.
Hier kann es sein, dass der Beschuldigte von dem Verfahren gar nichts mitbekommt.
Eine Einstellung des Verfahrens muss ihm nur bekannt gegeben werden wenn er bereits zur Aussage vorgeladen wurde.
Haltlos würde ich die Gründe für die Nichteinleitung des Hauptverfahrens aber nicht immer nennen. So eben bei Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdung. Hier wird trotz Vorliegen objektiver Tatsachen das öffentliche Interesse verneint und auf den Zivilrechtsrechtsweg verwiesen.
Entweder wirst Du angeschrieben oder nicht.
Es wird nichts unter den Tisch gekehrt.
Die Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft darf gar nichts entscheiden.
Über die Anklage oder Einstellung des Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Natürlich kann es sein, dass gegen Dich ermittelt wird, hinter Deinem Rücken, ohne etwas mitzuteilen.
Wenn Verdunkelungsgefahr besteht. Fragen sie Dich doch, besteht die Befürchtung, Du beseitigst ggf. die Leiche, die Mordwaffe und eventl. Mitwisser.
Ja gut...so dramatisch ist mein Fall jetzt nicht😂
Du musst von der Anzeige erfahren, spätestens dann wenn man Dich zu Vernehmung einlädt. Das ist zwingend notwendig denn um ein ordentliches Verfahren durchzuführen muss man Dir "rechtliches Gehör" gewährleisten. Wann das allerdings erfolgt bestimmt die Staatsanwaltschaft. Das kann zu Anfang der Ermittlungen sein oder eben erst zum Ende hin.
Und was, wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige schon am Anfang der Ermittlungen wieder fallen lässt?
Dann bekommst du mindestens 10 Jahre....
Ja was soll dann sein? Dann bist du aus der Sache raus.
Wenn eine Anzeige gestellt worden ist, bekommst du in der Regel innerhalb von 3 Monaten eine Vorladung zur Beschuldigten-Vernehmung.
Wenn das der Fall sein sollte - nicht zur Polizei hin gehen. Nur schriftliche Angaben zu deinen Personalien nach § 111 Owig machen. Zu mehr bist du nicht verpflichtet.
https://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html
Wenn du der Polizei deine Personalien schriftlich mitteilst, so schreibst du gleichzeitig, dass du ausdrücklich um eine Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO bittest. Denn nur dann muss sie dich benachrichtigen, wenn sie eben nach § 170 StPO entscheidet.
Das Beste was einer Person nach einer Strafanzeige passieren kann, ist die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Absatz 2 StPO . Das bedeutet, dass man komplett unschuldig ist, bzw. es viel zu wenig Beweise/Indizien gibt, um weiter ermitteln zu können.
Das bedeutet, dass man komplett unschuldig ist, bzw. es viel zu wenig Beweise/Indizien gibt, um weiter ermitteln zu können.
Mach ein oder aus dem bzw. dann stimmt die Aussage.
Mache ich nicht. Sie stimmt auch so. "Oder" und "bzw." ist hier völlig gleichzusetzen. Ein völlig unnötiger Kommentar!
Kann es, wie bereits ein anderer User bereits geschrieben hat, sein dass sich schon zu Beginn der Ermittlungen herauskristallisiert, dass keine richtige Straftat vorliegt und ich deswegen auch nichts mitbekomme?
Nur wenn die Strafanzeige offensichtlich unbegründet ist. Also völlig an den Haaren herbei gezogen ist.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Polizei sich nur auf ausgereifte Geschichten und objektiv nachweisbare Beweise einlässt und die zur Anzeige nimmt. Da kann man sich nichts aus den Fingern saugen. Man wird von der Polizei gelenkt. Die entscheiden auch welche Beweise sie dir abnehmen und geben dir ohne grosse Prüfung auch viele wieder mit. Da fällt sicher auch viel hinten runter. Weil kein Beamter gross Lust auf den Papierkram hat. Das ist leider Realität. Und die StA erfährt davon gar nichts.
Gar nicht, wenn Du zur Sache nicht angehört wurdest.
Das beantwortet meine Frage leider nicht. In welchen Fall würde ich denn nicht angeschrieben werden?