Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, auch nach Dienstschluss telefonisch erreichbar zu sein?

8 Antworten

Zwischen Dienstschluss und Arbeitsbeginn am Folgetag bist Du nicht zwingend verpflichtet, für Deinen Arbeitgeber telefonisch erreichbar zu sein.

Nichtsdestotrotz besteht dafür jedoch eine gewisse Notwendigkeit, wenn ein Dienstplan wegen Ausfalls eines Kollegen kurzfristig umgestellt werden muss. Nur musst dann nicht unbedingt ans Telefon gehen.

wenn er das verlangt, dann ist die rufbereitschaft arbeitszeit. und dafür gibt es regeln z.b. die, dass man dafür bezahlt wird und wieviel umfang sie haben darf.

steht davon nichts in deinem vertrag und ist dein arbeitgeber nicht gewillt, dafür zu bezahlen, dann ist das deine freizeit und er hat pech, wenn er dich im feierabend nicht erreicht.

Generell nein, außer jemand ist im Bereitschaftsdienst und muß abrufbar sein, z.B. Ärzte oder Krankenschwestern.

Eine Rufbereitschaft nach Feierabend ist nur zulässig, wenn sie extra vergütet wird.

Nein.

Aber umgekehrt kann von dir verlangt werden, das du dich unter Umständen meldest. So z.b. am letzen Krankheitstag oder auch Urlaubstag um dich nach deinem Dienstplan und eventuellen Änderungen selbst zu erkundigen.

Ansonsten kannst du Anrufe, Mails, Whatsapp nach Feierabend getrost Ignorieren und musst nicht Antworten.