Aussetzen der Zahlung der Nebenkosten?
Und gleich noch eine Frage zum Mietrecht und danke im Voraus: Ein Mieter hat die Nebenkostenabrechnung von uns nicht fristgerecht bekommen (nicht zum 31.12. des Folgejahres, wir haben es Corona-bedingt nicht geschafft). Eigentlich hätte er 100 Euro nachzahlen müssen, darauf haben wir verzichtet, weil wir eben die NK-Abrechnung nicht rechtzeitig gemacht haben.
Der Mieter hat nun aber im Januar auch keine Nebenkosten überwiesen. Das dürfe er, weil er ja die NK-Abrechnung nicht rechtzeitig bekommen habe. Darf er das? Also die NK nicht zahlen, oder muss er, nachdem die Abrechnung im Januar bei ihm eingegangen ist, die NK nachzahlen?
Oder wird das dann einfach mit der nächsten NK-Jahresabrechnung abgerechnet, und der Mieter muss vermutlich etwas nachzahlen?
(Das ist insofern relevant, weil der Mieter ja aus unserer Sicht die Miete unberechtigt kürzt und dann ggf. schon schneller bei den zwei Warmmieten Rückstand wäre.)
Danke!
2 Antworten
Nein. Das durfte er nicht. Erst nach vergeblicher Fristsetzung (nach Ablauf der Abrechnungsfrist) dürfte er das Zurückbehaltungsrecht ausüben bis abgerechnet wude. Danach ist der Zurückbehalt umgehend nachzuzahlen.
Da noch im Januar die Abrechnung zugestellt wurde, hätte der Zurückbehalt umgehend, spätestens im Februar, nachgezahlt werden müssen.
Die zurückbehaltenen Vorauszahlungen muß der Mieter nachzahlen sobald er die Abrechnung erhalten hat.