Muss ein Pachtvertrag erneuert werden?

Einen schönen guten Abend, ich besitze einen Pachtvertrag (Garten), dieser besteht seit 2002 und ist an keinen Kleingärten gebunden. Mein Vertrag mit der Stadt ist einfach gehalten ohne große Regeln bzw Pflichten.

Nun ist es so, dass vor meinen Garten eine Wiese ist, die ich seit 2002 als Zufahrt zu meinen Garten nutzen kann. Diese Wiese wurde mit Fehlern an eine Vereinigung verpachtet.

Nun soll mein Wegerecht vertraglich geregelt werden und die Stadt hat einen gänzlich neuen Vertrag verfasst, der für mich nun zum Nachteil wäre. Ich erwähnte bei der Stadt, dass zu meinen bestehenden Vertrag einfach eine Ergänzung gemacht werden würde indem die Zufahrt geregelt wäre und eine Änderung nichts mit keinen Garten zu tun hätte.

Hier ein Zitat: (diese Aussage ist falsch, da der neue Vertrag dues im Paragraph 1 regelt, dass der neue Vertrag den alten aufheben würde)

"Der an Sie übersandte Vertragsentwurf, verweist auf das bestehende Pachtverhältnis und begründet kein neues. Ihr ursprünglicher Vertrag wurde bereits im Jahr 2002 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden jedoch die Gartenpachtverträge überarbeitet und an die tatsächliche Rechtslage angepasst. Da in Ihrem Fall die Zufahrt neu zu regeln ist, wurde der Pachtvertrag auf den aktuellen Stand gebracht."

Kann ja sein das andere angepasst wurden, aber die 4 Gartenbesitzer um mich herum haben auch ihr Verträge von 1980.

Wäre für eure Meinung bzw Hilfe dankbar, da ich gern mit den richtigen Argumenten agieren möchte

Recht
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