Brief von der Polizei nach Verkehrsunfall?
Ich habe heute einen kleinen Unfall beim ausparken mit dem Auto vor mir gehabt. Jedoch würde ich nicht sagen, dass der entstandene Schaden mein Verschulden war. Ich hab alledem die Polizei informiert. Nun ist die Frage wird der Halter des beschädigten Fahrzeuges per Post darüber informiert, dass jemand sein Auto beschädigt hat?
4 Antworten
Natürlich wird der Halter informiert. Das ist Sinn deiner Meldung. Sich nur vor Fahrerflucht schützen, falls der andere etwas bemerkt, funktioniert nicht.
Du musst das sofort deiner Versicherung melden und auch die Vermutung des Altschadens vorbringen. Dann werden Gutachter beurteilen, was neu und was alt ist. Die sehen das.
Gruß S.
Die Polizei wird den Besitzer informieren, dass sein Auto angefahren wurde.
Wahrscheinlich geht man davon aus, dass Du den Schaden verursacht hast, wenn Du das Auto angefahren hast. Es sei denn, ein Gutachter stellt fest, dass es nicht sein kann.
Evtl. beauftragt diesen Deine Versicherung.
Jedoch würde ich nicht sagen, dass der entstandene Schaden mein Verschulden war.
Wessen denn, wenn das andere Auto stand?
Ja, natürlich wird er informiert. Dafür hast du ja schließlich die Polizei gerufen.
Was spricht dagegen, dass die Polizei einen Unfallbeteiligten darüber benachrichtigt, dass sein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war?